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Schalke-Spieler Leon Goretzka erscheint nicht vor Gericht

Schalke-Spieler Leon Goretzka erscheint nicht vor Gericht

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AC Sparta Prague vs FC Schalke 04 Foto: dpa
  • Der Schalke-Profi Leon Goretzka legt eine Arbeitgeberbescheinigung vor, nach der er unabkömmlich sei und in Hattingen nicht vor Gericht erscheinen könne.
  • Seine Anwälte sagen ebenfalls kurzfristig ab und kommen nicht.
  • Das lässt Richter Frank Waab nicht gelten.

Hattingen. 

Mit „fröhlichen königsblauen Grüßen“ beendet der Schalke-04-Teammanager eine Arbeitgeberbescheinigung, nach der Schalke-Profi und Fußball-Nationalspieler Leon Goretzka für den Verein am Donnerstag unabkömmlich ist. Deshalb erschien er nicht vor dem Amtsgericht Hattingen.

Dort wollte der 21-Jährige sich gegen einen Bußgeldbescheid wegen zu schnellen Fahrens wehren. Denn er soll am 26. Oktober 2014 auf der A 46 statt 70 km/h 110 gefahren sein, dafür einen Monat lang seinen Führerschein abgeben, 120 Euro Strafe zahlen und zwei Punkte in Flensburg bekommen.

Gefälligkeitsbescheinigung

Zudem kamen auch seine beiden Anwälte nicht ins Amtsgericht. Einer der beiden, Christian Simonis, hatte per Fax die Absage geschickt. Beide Anwälte litten an Infekten. Und es läge eine Arbeitgeberbescheinigung bei, nach der Goretzka als Spieler unverzichtbar sei und deshalb nicht kommen könne. Eingetrudelt war das Fax am Mittwochabend um 18.38 Uhr. Der Richter sei telefonisch am Mittwoch nicht erreichbar gewesen, merkte der Anwalt noch an.

Allein: Für eine ausreichende Entschuldigung hält Richter Frank Waab das nicht. „Es liegt nicht mal ein Antrag auf Terminverschiebung vor. Ehrlicherweise ist das nicht ganz so nett, um das nett zu formulieren“, sagte er. Und ärgerte sich: „Die Trainingszeit beginnt heute um 13 Uhr. Außerdem steht der Spielplan für die Bundesliga seit Monaten. Seit Wochen steht fest, dass Schalke am Freitag in Mainz spielt. Und da kommt eine Absage am Abend vorher.“

Ein fröhlicher Gruß

Im Arbeitgeberschreiben heißt es, dass Goretzka verpflichtet sei, sich ab Donnerstag, 8 Uhr, im Kabinentrakt seines Vereins aufzuhalten. Bei Nichteinhaltung würden Konsequenzen drohen, ist kurz vor dem fröhlichen Gruß zu lesen, den Waab schon angekündigt hatte mit: „Jetzt kommt was Schönes“.

Die Arbeitgeberbescheinigung hält Waab deshalb nicht für ausreichend, weil sie bereits in der Wortwahl darauf hindeute, dass es sich „allenfalls um eine Gefälligkeitsbescheinigung handeln dürfte“. Damit bezog er sich auf die Formulierung ganz zu Beginn: „Hiermit möchte ich bestätigen“.

Der Richter jedenfalls folgte dem Antrag des Staatsanwalts auf Verwerfung des Einspruchs gegen das Bußgeldverfahren. Wie es jetzt weitergeht, ahnt Richter Waab. „Goretzka wird die Wiedereinsetzung beantragen und“, ergänzte er grinsend „er wird mich beschimpfen. Das ist eben so.“