38-Jähriger gesteht Stalking von Hochspringerin Ariane Friedrich
19.07.2012 | 12:01 Uhr 2012-07-19T12:01:24+0200
Frankfurt/Main. In der Facebook-Affäre um die deutsche Hochspringerin Ariane Friedrich hat es ein Geständnis gegeben. Der mutmaßliche Stalker erklärte, dass er Friedrich eine Nachricht mit obszönen Inhalt geschickt habe. Er muss 1050 Euro Strafe zahlen.
In der Facebook-Affäre um Ariane Friedrich wegen sexueller Belästigung hat es ein Geständnis gegeben: Ein 38-Jähriger hat gestanden, der Hochspringerin eine E-Mail mit folgendem Inhalt geschickt zu haben: "Willst du mal einen schönen Schw*** sehen, gerade geduscht und frisch rasiert?" "Gegen den Mann ist ein Strafbefehl ergangen", sagte Pressesprecherin Annemarie Wied dem SID und bestätigte einen Bericht der Oberhessischen Presse. An die Nachricht soll er noch ein Foto seines Geschlechtsteils angehängt haben.
Daraufhin hatte die 28-jährige Friedrich auf Facebook den Namen und die Adresse des Mannes veröffentlicht. Anschließend sah sich die deutsche Rekordhalterin dem Vorwurf der Selbstjustiz ausgesetzt.
Wohnung des Stalkers im Mai durchsucht
Die deutsche Hochspringerin Ariane Friedrich hat den vermeintlichen Autor einer obszönen E-Mail öffentlich anprangert. Ein klarer Fall von Selbstjustiz. Warum die Kommissarin damit zu weit gegangen ist - ein Kommentar von Frank Preuß.
Die Marburger Staatsanwaltschaft übernahm Ermittlungen wegen der Verbreitung pornografischer Schriften. Mitarbeiter des Landeskriminalamtes hatten bereits im Mai 2012 die Wohnung des 38-Jährigen durchsucht und Datenträger sichergestellt. Die Höhe des Strafbefehls wurde auf 1050 Euro festgesetzt. Dabei wurde berücksichtigt, dass der Mann bisher unbescholten war und ein Geständnis abgelegt hat. Als Strafmaß wäre auch ein Freiheitsentzug möglich gewesen. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. (sid)

10:40
Eine Hausdurchsuchung wegen des Übersendens einer obszönen Nachricht?
Gehts noch?
14:11
Verbreitung pornographischer Schriften? Passiert sowas nicht in jeder Buchhandlung, Videothek, Internet, bekommt Werbung auf derWesten in Form der "50 Shades of Grey"?
14:11
# 4 es gibt einen Spruch der heißt"" wehred den Anfängen" und soviel ich weiß, waren es nicht nur das Foto sondern auch noch mails...aber ganz ehrlich möchten sie mit einem Foto eines Fremden und seinen Genitalien zugemailt bekommen?
Sie wurde erst aktiv als Alles nicht aufhörte....Wer nicht hören will muß fühlen, dies sagte schon unsere Urahnen......
Murphy07. Ich mißbrauche nicht den Polizeicomputer, um an persönliche Accountdaten eines Stalkers rechtswidrig zu ermitteln nur um diese rechtswidrig zu veröffentliche.
Dazu wurden Polizeiregister nicht geschaffen.
Als Mann legt man hier vielleicht ein anderes Verhalten an den Tag...
Möglicherweise würde ich mich über derartige emails ja auch freuen ... abhängig vom AbsenderIn ...?
In Ernst: Wenn mich die emails stören würden, würde ich sie vermutlich einfach ignorieren und eingehende emails dieses Absenders ungelesen löschen - und damit wäre die Angelegenheit für mich dann auch schon erledigt....
Leitsätze unserer Urahnen:
"Wer nicht hören will, muß fühlen" oder
"Auge um Auge, Zahn um Zahn"
haben heutzutage nun einmal keine Gültigkeit mehr!
14:07
Stellen Sie sich einmal vor, ich will eine Person X schädigen.
Deshalb gehe in ein Internet-Cafe, lege dort einen Account mit den persönlichen
Daten von X an und verschicke unter diesem Fake-Account "schweinische" emails
an Frau Y ...
Mit anderen Worten: Ich mache mich des Stalkings schuldig.
Und das Stalking-Opfer Y will sich das nicht gefallen lassen und rächt sich auf
Friedrich-Art: Sie macht die ihr zugesandten Persönlichkeits-Daten öffentlich.
Anschließend haben wir zwei Opfer: X und Y
Und das kann darf nicht sein.
P.S. Auch, wenn der Täter so doof ist, seine echten Daten zu senden (wie im
vorliegenden Fall), wäre die Veröffentlichung verwerflich und verboten!
13:54
Mal ganz im Ernst:
Halten Sie das Vergehen des Stalkers (laut Bericht ein Ersttäters).
dass darin besteht, den zitierten Text plus Genitial-Foto an Frau Friedrich
gesandt zu haben, für derart "extrem", dass anschließend sofort eine Hausdurchsuchung gerechtfertig war??
Meine Meinung dazu lautet: Nein!
Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich halte Stalking nicht !!! für eine Petitesse!
Übrigens hat Frau F. sich in dieser Angelegenheit nicht vorbildlich verhalten.
Insbesondere als Polizistin mußte sie wissen, dass sie die Persönlichkeits-Daten
des Täters nicht veröffentlichen durfte!
Eine Strafverfolgung war auch ohne Bloßstellung möglich!
Bei allem Verständnis: Selbstjustiz ist nun einmal nicht erlaubt!
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12:57
@Battistuta | #1......
Mal ganz im "ernst" ", " was gibt es zwischen ihren Ohren schon zu finden?
@Murphy07 | #2.....volle Zustimmung!
12:31
Mal ganz ernst # 1 wissen sie was sie da schreiben?? Haben sie schon einmal mit Opfern gesprochen die gestalkt werden...deren Nöte, Sorgen und Ängste...nee...aber dämliche Sprüche kolpfen.
12:07
Mal ganz im Ernst. Was gibt es bei der zu stalken?
Ganz dummer Spruch, ganz dumm!