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Worauf Sie beim Immobilienkauf in Italien achten sollten

Worauf Sie beim Immobilienkauf in Italien achten sollten

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Foto: dpa
Italien ist für viele Bundesbürger ein Sehnsuchtsziel. Was läge näher, als sich dort gleich eine Ferienimmobilie zuzulegen? Käufer sollten aber bedenken: Billig sind Immobilien in Italien nicht – trotz Krisenstimmung. Hier erfahren Sie, worauf Sie beim Hauskauf achten sollten.

Mailand/Freiburg. 

Für viele Deutsche ist Italien nach wie vor eines: die Verheißung von unbeschwerten Tagen mit viel Sonne. Zuletzt machte das Land zwar vor allem als Euro-Krisenland Schlagzeilen. Dennoch sind Ferienimmobilien nicht zum Ausverkaufspreis zu haben. Das Interesse ausländischer Käufer an „La Dolce Vita“ ist ungebrochen.

Die Euro-Krise hat auch den italienischen Immobilienmarkt zum Erliegen gebracht. Bereits 2007, also schon vor der Krise, seien die Preise für Wohnimmobilien in Italien gesunken, sagt Marco Rognini, Büroleiter des deutschen Maklerunternehmens Engel & Völkers in Mailand. 2010 und 2011 habe er sich wieder erholt. „Doch 2012 war dann wieder ein schweres Jahr. Der Markt ging erneut nach unten.“

Das bestätigen auch die jüngsten Marktberichte der italienischen Zentralbank Banca d’Italia und der Kataster- und Liegenschaftsbehörde Agenzia Territorio (mittlerweile umbenannt in Agenzia delle Entrate). Sie weisen sinkende Preise im ganzen Land aus.

Sanierungskosten nicht unterschätzen

Der allgemein negative Trend halte an, doch er sage wenig über Ferienimmobilien in den bei Urlaubern beliebten Regionen aus, fügt Rognini hinzu. Hier seien die Preise stabil, denn es würden Wohnungen und Häuser gebaut – ohne, dass das deswegen zu einem Überangebot führe. „Es gibt eine vernünftige Projektentwicklung“, sagt Rognini. Und vor allem ausländische Käufer greifen zu.

Kaufinteressenten sollten die meist nicht unerheblichen Kosten für die Sanierung, Restaurierung und den Umbau von Landhäusern und landwirtschaftlichen Anwesen nicht unterschätzen, rät Peter Schöllhorn von der Deutschen Schutzvereinigung Auslandsimmobilien in Freiburg. Gerade bei Deutschen seien die älteren Gemäuer beliebt.

Bei einem Immobilienkauf in Italien lauern weitere Fallen. Was Deutsche aus ihrer Heimat nicht kennen: Üblich ist eine Anzahlung, die sogenannte „caparra confirmatoria“, erläutert Stephan Grigolli Vorsitzender des Deutschen Anwaltvereins Italien in Mailand. Sie wird im Vorvertrag (contratto preliminare) – ein weiterer Unterschied des italienischen Rechts zum deutschen – vereinbart. Käufer sind gezwungen, sich gut zu überlegen, ob sie eine Immobilie wirklich haben wollen. „Denn wenn der Käufer den Vertrag nicht erfüllt und der Verkäufer daher vom Vertrag zurücktritt, ist das Geld weg“, erklärt Grigolli.

Gleichzeitig zwingt die Regelung Verkäufer, den Schritt ernster zu nehmen, als es in Deutschland beispielsweise mit der Reservierung einer Immobilie, die zu nichts verpflichtet, getan ist. „Wenn der Verkäufer den Vertrag nicht erfüllt und der Käufer aus diesem Grund zurücktritt, muss der Verkäufer die Anzahlung zurückzahlen – und dieselbe Summe noch einmal obendrauf“, so Grigolli. Der Käufer erhält also das Doppelte seines Geldes zurück.

Verläuft der Verkauf reibungslos, ist der nächste Schritt nach dem Vorvertrag ein sogenannter Hauptvertrag. Der tatsächliche Übergang des Eigentums auf den Käufer wird dann beim Notar besiegelt. Schöllhorn rät, sich beim Kauf über einen Makler unbedingt schriftlich geben zu lassen, dass die Provision erst dann fällig wird, wenn der notarielle Vertrag abgeschlossen ist. Denn wenn der Kauf noch scheitert, müsse der Makler dennoch bezahlt werden. Dabei könne eine erhebliche Summe fällig werden.

Über Grundsteuer informieren

Außerdem gelten unterschiedliche Steuersätze für den Kauf von privat oder von einem gewerblichen Anbieter, also zum Beispiel einem Bauträger. Grundsätzlich wird eine Gebühr von 168 Euro für den Eintrag ins Grundbuch fällig, dazu kommen eine Hypothekenabgabe von 168 Euro und die Mehrwertsteuer.

Unsicherheit birgt auch das Thema Grundsteuer. Sie war lange nicht erhoben worden, wurde von der Regierung Monti aber Anfang 2012 wieder eingeführt. Die Zahlungspflicht für die „Imposta Municipale Unica“ ist von den Parlamentariern per Gesetz Ende Mai ausgesetzt worden, allerdings nur, um eine allgemeine Neuregelung der Besteuerung von Immobilienvermögen zu vereinbaren. Hier sollten Interessenten sich über den aktuellen Stand informieren. (dpa/tmn)