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Hooligan-Opfer sollen Gerichtskosten selbst zahlen

Hooligan-Opfer sollen Gerichtskosten selbst zahlen

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Urteil im Prozess gegen Fußballfans Foto: dpa
Zwei Männern, die von Hooligans verprügelt worden waren, ist vom Landgericht Bielefeld Schmerzensgeld zugesprochen worden. Doch der Täter hat kein Geld: weder um das Schmerzensgeld zu zahlen noch für die Prozesskosten. Deshalb fordert die Landeskasse NRW diese jetzt von den Opfern ein.

Bielefeld. 

Sie wurden von Hooligans verprügelt, jetzt müssen sie auch noch zahlen: Zwei Männer sind vom Landgericht Bielefeld aufgefordert worden, die Prozesskosten für ein sogenanntes Adhäsionsverfahren zu übernehmen. Dabei handelt es sich um zivilrechtliche Ansprüche, in diesem Fall Schmerzensgeld, über die in einem Strafrechtsverfahren mitentschieden wird.

Was war geschehen? Die beiden Fußballfans waren im Mai 2012 nach der Drittliga-Begegnung zwischen Arminia Bielefeld und Werder Bremen II von Hooligans angegriffen worden. Einer von ihnen wurde lebensgefährlich verletzt, lag zwischenzeitlich im Koma.

Täter wurde 2013 verurteilt und sitzt im Gefängnis

Der Haupttäter wurde im Januar 2013 wegen versuchten Mordes zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, neun weitere Täter erhielten Bewährungsstrafen. Während dieses Prozesses stellten die beiden Opfer Adhäsionsanträge: Sie beantragten, dass das Gericht über ihre Schmerzensgeld-Forderungen nicht in einem eigenen zivilgerichtlichen Verfahren entscheiden sollte, sondern im Rahmen des Strafverfahrens. Um ihren Anwalt zu bezahlen, beantragten sie Prozesskostenhilfe: Das Land streckte ihnen die Kosten vor.

Der Richter folgte ihrem Antrag und verurteilte den Täter neben der Gefängnisstrafe auch zur Zahlung von Schmerzensgeld: 35.000 Euro für das eine Opfer, 3000 Euro für das andere. Auch die Gerichtskosten sollte er übernehmen.

Täter hat kein Geld, um Prozesskosten zu zahlen

Doch der Täter hat kein Geld: weder um das Schmerzensgeld zu zahlen noch für die Prozesskosten. Derzeit sitzt er im Gefängnis, hat keine Einkünfte. Deshalb bittet die Landeskasse jetzt die beiden Opfer als sogenannte Sekundärschuldner zur Kasse,.

Für Gerichtssprecher Guiskard Eisenberg ein ganz normaler Vorgang: „Ihr Anwalt muss die Opfer über das Risiko aufgeklärt haben, dass sie auf den Kosten sitzenbleiben können. Sonst haben sie womöglich Ansprüche gegen ihn.“ Detlev Binder, Anwalt des verurteilten Hooligans, sagte gegenüber der Bild-Zeitung: „Es war schon im Strafprozess klar, dass mein Mandant nichts bezahlen kann.“

Um wie viel Geld es geht, wollte der Gerichtssprecher nicht verraten.