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Wo in NRW ab Mai noch geraucht werden soll

Wo in NRW ab Mai noch geraucht werden soll

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Foto: WP
Die Fraktionen von SPD und Grünen haben ihren Gesetzentwurf zum NRW-Nichtraucherschutz präzisiert. Sie wollen ein striktes Rauchverbot auf Betriebs- und Vereinsfeiern in Gaststätten. Am Donnerstag berät der Landtag.

Bei der geplanten Verschärfung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen setzt die rot-grüne Landesregierung auf Kooperation mit den Gastwirten. Für private Familienfeiern, bei denen das Rauchen in Gaststätten auch künftig erlaubt werden soll, ist keine Meldung an das jeweilige Ordnungsamt vorgesehen. „Es wird keine neue Bürokratie eingeführt“, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Man gehe davon aus, dass es wie bereits in Bayern keine Probleme bei der Umsetzung gebe.

Düsseldorf. 

Vor der Beratung des Gesetzentwurfs am Donnerstag im Düsseldorfer Landtag präzisierten die Fraktionen von SPD und Grünen ihre Position in einem Zusatzantrag.

Nur „echten“ geschlossenen Gesellschaften wie Familienfeiern kann das Rauchen gestattet werden, wenn dafür ein „streng abgetrennter Raum“ oder die gesamte Gaststätte genutzt werde und „die Öffentlichkeit insofern räumlich ausgeschlossen ist“. Bei allen anderen geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten wie zum Beispiel Betriebs- oder Vereinsfeiern gelte dagegen absolutes Rauch­verbot.