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Überhangmandate – kinderleicht erklärt

Überhangmandate – kinderleicht erklärt

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Foto: ddp

Berlin. Überhangmandate könnten die heutige Bundestagswahl entscheiden. Wer sich nur noch vage erinnert, was es mit diesen Mandaten auf sich hat, dem hilft diese Erklärung. Sie ist denkbar einfach – wir haben sie aus dem Kindernachrichten-Dienst der Nachrichtenagentur ddp gefischt.

Wenn ein Politiker bei einer Wahl genug Stimmen bekommt, darf er im Parlament arbeiten. Er hat dann ein Mandat, also einen Auftrag bekommen. Bei der Bundestagswahl gibt es auch Überhangmandate. Was meinen die Menschen damit?

Bei der Bundestagswahl am Sonntag kann jeder Wähler auf dem Stimmzettel zwei Kreuzchen machen. Das erste Kreuzchen geben die Wähler einem Politiker aus ihrem Ort oder ihrer Umgebung, den sie besonders gut finden. Der Politiker ist Direktkandidat seiner Partei. Wenn er genug Wählerstimmen kriegt, darf er im Bundestag arbeiten. Mit der Erststimme suchen sich die Menschen also einen bestimmten Politiker aus.

Mehr Direktkandidaten als Stimmen per Zweitstimme

Mit dem zweiten Kreuzchen bestimmen die Wähler, welche Parteien sie am besten finden. Je mehr Kreuzchen die Wähler einer Partei geben, desto mehr Politiker darf die Partei insgesamt in den Bundestag schicken. Ein Teil der Politiker wird also mit der Erststimme gewählt, der andere mit der Zweitstimme. Für die Zweitstimme machen die Parteien vorher Listen und schreiben auf, wen sie ins Parlament schicken wollen.

Es kann nun aber passieren, dass mehr Direktkandidaten einen Sitz im Parlament gewinnen, als der Partei laut Zweitstimme zustehen. Wenn eine Partei nach der Zweitstimme zum Beispiel 20 Politiker ins Parlament schicken darf, sie aber 22 Direktmandate holt, dann sind das zwei mehr, als sie haben darf. Die Direktkandidaten, die zu viel sind, können aber trotzdem mitmachen. Sie bekommen ein sogenanntes Überhangmandat. Sie besetzen zusätzliche Plätze im Bundestag. Es dürfen also mehr Politiker in den Bundestag als vorgesehen. (ddp)