Veröffentlicht inPolitik

Polizisten sehen sich durch Frauenquote im Nachteil

Polizisten sehen sich durch Frauenquote im Nachteil

Koeln Polizisten und Polizistinnen legen.jpg
Foto: imago/Eibner
  • 2500 Beförderungen stehen laut GdP auf der Kippe
  • Dienstrechtsreform ist für Polizei-Gewerkschaftschef „kontraproduktiv“
  • Klagewelle ist nicht auszuschließen

Düsseldorf. 

Die zum 1. Juli von der rot-grünen Landesregierung eingeführte Frauenquote im Öffentlichen Dienst führt offenbar in den NRW-Polizeibehörden zu einem „Beförderungschaos“. Es gebe erheblichen Unmut unter den 45.000 Polizisten im Land, weil die neue Quotenregel Beurteilungsranglisten durcheinander wirbele und jahrelang gehegte Aufstiegsaussichten in Frage stelle, klagte der Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Arnold Plickert, gegenüber unserer Redaktion.

Rund 2500 Beförderungen, die ursprünglich bis 2017 noch landesweit genehmigt werden sollten, stehen laut Plickert womöglich auf der Kippe. Eine Klagewelle sei nicht auszuschließen. Hintergrund: Rot-Grün hatte gesetzlich festgelegt, dass Frauen ab sofort „bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu befördern“ seien. Damit solle dem Umstand Rechnung getragen werden, dass noch immer wenige Führungspositionen im Landesdienst von Frauen besetzt werden.

Reihenfolge der aktuellen Beurteilungsrunde dürfte durchkreuzt werden

Im Schuldienst sind Beförderungen mit der Übernahme bestimmter zusätzlicher Aufgaben verbunden. Das Eingangsamt eines Gymnasiallehrers liegt ohnehin bereits bei einer A13-Besoldung (rund 4000 Euro). Polizisten werden jedoch in einem Drei-Jahres-Zyklus dienstlich beurteilt und nach einer Rangliste in eine höhere Besoldungsgruppe eingestuft. Die Reihenfolge der aktuellen Beurteilungsrunde von 2013 dürfte nun durch die neue Frauenquote durchkreuzt werden.

GdP-Landeschef Plickert hält die Dienstrechtsreform im Polizeibereich für kontraproduktiv. Die Gewerkschaft diskutiert das Beförderungsproblem seit Wochen mit dem Land. Das Innenministerium machte auf Anfrage unserer Redaktion jedoch deutlich, dass das neue Dienstrecht auf alle Landesbeamte angewendet werden müsse und keine Ausnahmen für die Polizei vorgesehen seien.