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Neues Jagdgesetz verbietet Jägern, streunende Katzen zu töten

Neues Gesetz verbietet Jägern, streunende Katzen zu töten

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Kathrin Heina und Vanessa Schmielwski füttern wilde Katzen , in Gladbeck Foto: Lutz von Staegmann/ WAZ FotoPool
Das NRW-Kabinett hat den ersten Entwurf eines neuen Jagdgesetzes beschlossen. Wesentliche Änderungen: Jäger dürfen künftig keine streunenden Katzen mehr schießen, die Jagd mit Tötungsfallen wird verboten und die Dachsjagd mit Hunden ebenso. Naturschützer loben den Entwurf.

Düsseldorf. 

Für Jäger in Nordrhein-Westfalen sollen künftig deutlich strengere Umwelt- und Tierschutzauflagen gelten. Dies sieht die umstrittene Reform des Landesjagdgesetzes vor, die am Dienstag vom rot-grünen Kabinett als erster Entwurf beschlossen wurde.

So soll es künftig keine Erlaubnis mehr zum Abschuss von streunenden Katzen geben. Bislang besaßen die Jäger bei Katzen, die sich mindestens 200 Meter vom nächsten bewohnten Haus aufhalten, ein Tötungsrecht. Nach Angaben des Landesjagdverbandes wurden bislang jährlich rund 10.000 Katzen geschossen, um das Wildern und Aufscheuchen von Jungtieren zu verhindern.

Naturschützer begrüßen Gesetzesreform

Die Naturschutzorganisation BUND begrüßte das geplante Verbot, da Haus- und Wildkatzen äußerlich nicht zu unterscheiden seien. Zudem stellten Katzen – anders als von der Jägerschaft behauptet – gar keine Gefahr für wilde Arten dar, wie aktuelle Bestandszahlen zeigten.

So seien die Bestände von bodenbrütenden Vogelarten wie Rotkehlchen oder Zilpzalp gerade in Siedlungsbereichen seit Jahrzehnten konstant hoch. Die Interessenvertretung der Jäger hatte dagegen auf das Tötungsrecht als letztes Mittel gepocht. Niemand könne übersehen, dass die Natur ein Katzenproblem habe, hieß es bei den einflussreichen Verbänden.

Die Zahl der jagbaren Arten zwischen Rhein und Weser soll dadurch eingeschränkt werden, dass alle Tiere der roten Liste demnächst Tabu sind. Auf der anderen Seite soll es zum Schutz von Wäldern leichter werden, Jagdzeiten für stark wachsende Tierpopulationen auszuweiten. Die Intensität der Bejagung soll dem ökologischen Zustand des jeweiligen Waldes angepasst und alle drei Jahre überprüft werden.

Jagd mit Tötungsfallen wird verboten

Verboten werden soll ebenfalls die Jagd mit Hunden auf Füchse und Dachse. Zu viele Tiere hätten sich dabei im Bau verbissen, was als Tierquälerei nicht länger zu dulden sei, hieß es am Dienstag in Koalitionskreisen. Auch die Jagd mit Tötungsfallen soll es in NRW nicht länger geben. Die Ausbildung von Jagdhunden wird eingeschränkt: Sie darf nicht mehr an flugunfähig gemachten Enten erfolgen.

Seit Monaten tobt ein ideologisch aufgeladener Streit um die Reform. Die rund 80.000 Jäger in NRW sehen sich in ihrer Rolle als Natur- und Wildschützer missachtet und als „bleiwütige Blaublüter“ unter Generalverdacht gestellt. Der BUND stellt dagegen sogar den bisherigen „Jagdzwang“ in bestimmten Waldgebieten und Regionen, dem sich alle Eigentümer in der Regel beugen müssen, als „Relikt der 1930er Jahre“ in Frage.

Die Jagdrechtsnovelle, die eigentlich die nur bis zum Jahresende befristete aktuelle Rechtslage ablösen sollte, muss bis Mitte 2015 in Kraft treten. Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hat mehr als zwei Jahre lang an seinem Reformentwurf arbeiten lassen.