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Neue Beweise gegen die NPD

Neue Beweise gegen die NPD

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Foto: picture alliance / dpa
Die Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte könnten Verbotsverfahren fördern. „Aggressive-kämpferische Haltung gut dokumentiert“.

Berlin. 

Die Serie rechtsextremer Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte stärkt die Position der Bundesländer im Verbotsverfahren gegen die NPD. „So traurig es ist, das zu sagen, die zahlreichen Vorfälle sind für das Verfahren förderlich“, sagte der Vertreter des Bundesrates im Verbotsverfahren, Professor Christian Waldhoff, unserer Zeitung. Die aggressiv-kämpferische Haltung der rechtsextremen Partei werde „gut dokumentiert“.

Der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering (SPD), sagte, die NPD habe versucht, sich im Ton zu mäßigen, um das Verfahren in Karlsruhe zu erschweren. Das sei nun aber vorbei. Sellering: „Jetzt zeigt die Partei wieder ihr wahres Gesicht.“ Der Grünen-Rechtsexperte Volker Beck gab zu bedenken, erst müsse bewiesen werden, dass die NPD die Verantwortung für gewalttätige Ausschreitungen trage, „und zwar unmittelbar“, fügte er hinzu. Beck betrachtet die NPD zumindest als organisatorisches Rückgrat der Ausschreitungen. Die Mobilisierung laufe über Facebook-Seiten, die unter anderem von NPD-Mitgliedern betrieben würden, so Beck.

337 Angriffe auf Unterkünfte – 300 rechts motiviert

Nach Angaben von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) gab es in diesem Jahr bereits 337 Angriffe auf Unterkünfte, davon etwa 300 rechts motiviert. Im Innenausschuss sprach er nach Angaben von Teilnehmern von „regional verfestigten Strukturen“. Es gebe „keine Hinweise auf rechtsterroristische Strukturen“. Doch könne er sie auch nicht ausschließen, schränkte de Maizière ein.

Erst vergangene Woche hatte der Bundesrat dem Bundesverfassungsgericht 370 Belege – insgesamt auf rund 170 Seiten – zugeleitet, aus denen hervorgeht, dass die NPD in einzelnen Kommunen – überwiegend in Ostdeutschland – eine „Atmosphäre der Angst“ geschaffen habe und aggressiv gegen Asylbewerber vorgeht. In der Praxis organisiert sie Demonstrationen und schafft ein Umfeld, wo radikaler Protest in Gewalt umschlägt. Allein in Sachsen lud sie im Juli zu Protesten in Brandis, Grimma, Glashütte und Dresden ein, im August unter anderem in Riesa und Heidenau.

Aktive und zielgerichtete Eskalation

Die Verfassungsschützer steuerten eine Vielzahl von Beispielen dafür bei, wie die NPD nicht nur Proteste organisiert, sondern es auch „aktiv und zielgerichtet“ auf eine Eskalation anlegt. Die Materialsammlung, die der Berichterstatter im Zweiten Senat des Karlsruher Gerichts, Peter Müller, angefordert hatte, enthalte „einige heftige Fundstellen“, heißt es in Geheimdienstkreisen. Die Verfassungsschützer beschreiben, wie vielerorts Bürgermeister und Kommunalpolitiker von der NPD bedroht und eingeschüchtert werden.

Sellering mahnte, „wir dürfen nicht zulassen, dass eine Partei gegen Flüchtlinge hetzt oder gar zur Gewalt gegen Flüchtlinge anstachelt“. Die Länder seien überzeugt, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei sei, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung aggressiv bekämpfe. „Eine solche Partei gehört verboten“, bekräftigte der SPD-Politiker. Sellering räumte ein, natürlich würde ein NPD-Verbot nicht alle Probleme im Umgang mit Rechtsextremisten lösen. „Aber es würde ihre Organisationskraft erheblich schwächen.“

Wirkungsmächtigste rechtsextremistische Partei

Aus der Materialsammlung geht nach Einschätzungs des Bundesrates hervor, dass die rechtsextreme Partei „eine hohe Kampagnenfähigkeit“ besitze und bis heute „die mit Abstand stärkste und wirkungsmächtigste rechtsextremistische Partei Deutschlands“ sei, die mit neonazistischen Gruppen und mit Kameradschaften kooperiere. Die Anschläge auf Asylunterkünfte seien eine konsequente Umsetzung der Ideologie der NPD.