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Lehrer und Eltern gegen Vollverschleierung an Schulen in NRW

Lehrer und Eltern gegen Vollverschleierung an Schulen in NRW

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Der Niqab - ein Gesichtsschleier, der in Deutschland nur von wenigen muslimischen Frauen getragen wird. Foto: dpa
Zwei Grundschulen in Essen und Düsseldorf haben den Vollschleier auf dem Schulhof verboten. Sie bekommen Unterstützung – auch von Muslimen.

Düsseldorf. 

Eltern- und Lehrerverbände in NRW fordern ein Vollschleier-Verbot für Muslima auf dem Schulgelände. „Die Verhüllung des Gesichts ist mit der offenen Kommunikation unvereinbar und hat in der Schule nichts zu suchen“, sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft VBE, Udo Beckmann, unserer Redaktion. Der Elternverein NRW ermutigte Eltern zu einer Initiative, in der jeweiligen Schulordnung das Tragen des Vollschleiers auf dem Schulgelände ausdrücklich zu untersagen.

Die Düsseldorfer Adolf-Klarenbach-Grundschule hatte einer Muslima ver­boten, mit einem Ganzkörperschleier das Schulgelände zu betreten. Schließlich wollten die Lehrer sehen, ob tatsächlich die Mutter das Kind abholt, erklärte die Rektorin. Zudem wurde in der Schulordnung festgelegt, dass alle Schüler am gemeinsamen Frühstück sowie am Sport- und Schwimmunterricht teilnehmen müssen. Auch die Essener Bodelschwingh-Grundschule hatte Burka und Niqab untersagt.

Das interne Grundgesetz der Schulen

Die Vorsitzende des Elternvereins NRW, Regine Schwarzhoff, sprach sich dafür aus, dass sich Eltern schriftlich verpflichten, die Schulordnung einzuhalten. „Die Schulen dürfen das Thema in ihrem internen Grundgesetz nicht dem Zufall überlassen“, sagte Schwarzhoff. Der NRW-Vorsitzende des Philologenverbandes, Peter Silbernagel, unterstützte Vollschleier-Verbote in der Schulordnung. „Wer damit nicht zurecht kommt, muss sein Kind an ei­ner anderen Schule anmelden.“

Auch der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman A. Mazyek, sprach sich „insbesondere in der Schule für einen gesichtsschleierfreien Unterricht“ aus. Auch seien der Sport-, Musik- und Schwimmunterricht schulpflichtige Einheiten. Beim Schwimmunterricht könnten allerdings wahlweise für Muslime getrennte Stunden oder als Alternative ein Burkini im herkömmlichen Unterricht erlaubt werden, sagte Mazyek dieser Zeitung.

Schulleiter kann im Einzelfall entscheiden

Das NRW-Schulministerium verwies auf das Hausrecht der Schule, wonach ein Schulleiter einer vollverschleierten Person im Einzelfall das Betreten des Schulgeländes verbieten kann, wenn sie die Sicherheit und Ordnung auf dem Schulgelände beeinträchtigt. Die GEW will vollverschleierte Frauen in der Schule „nicht tolerieren“. Die NRW-Vorsitzende von lehrer nrw, Brigitte Balbach, schlug vor, dass Schulen und Muslime „beiderseitige Regeln für die Integration“ erarbeiten.