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Attentäterin darf nicht in das Parlament

Attentäterin darf nicht in das Parlament

Düsseldorf. 

Auch 24 Jahre nach ihrem Messer-Attentat auf den damaligen SPD-Kanzlerkandidaten und heutigen Linkspartei-Politiker Oskar Lafontaine (71) beschäftigt Adelheid Streidel die Sicherheitsbehörden in NRW. Seit die mittlerweile 67-Jährige im Juli 2013 aus der psychiatrischen Klinik in Bedburg-Hau entlassen wurde, stehe sie „unter Aufsicht und Leitung der zuständigen Bewährungshilfe“, berichtete gestern das Innenministerium.

Die Lafontaine-Attentäterin lebt nun unter einem anderen Namen in einem Pflegeheim am Niederrhein. Das Landgericht Kleve habe „dezidierte Weisungen hinsichtlich des Aufenthalts der Verurteilten“ getroffen, erklärte das Ministerium. Dazu gehöre seit Mai 2014 das ausdrückliche Verbot, Parlamentsgebäude aufzusuchen. Hintergrund: Streidel hatte überlegt, eine Reise nach Berlin zu unternehmen und dabei auch Sitzungen des Bundestages zu besuchen. Darüber hinaus geht von der Frau jedoch offenbar keine Gefahr mehr aus, die ein Einschreiten der Polizei erforderlich machen würde.

30 Zentimeter lange Klinge

Am 25. April 1990 hatte die geistig verwirrte Frau in Köln das Attentat auf Lafontaine verübt. Bei einer Wahlkampfveranstaltung sprach der Kanzlerkandidat im Beisein des damaligen NRW-Ministerpräsidenten Johannes Rau. Streidel, Arzthelferin aus Bad Neuenahr, drängte auf die Bühne mit einem Blumenstrauß und einem Poesiealbum, in das Lafontaine hineinschrieb. Genau in diesem Moment zückte sie ein 30 Zentimeter langes Messer und stach zu.

Lafontaine wurde neben der Halsschlagader getroffen und verlor viel Blut. Nur mit einer Not-OP konnte er gerettet werden.