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So klappt es mit der Rückgabe eines Leasing-Wagens

So klappt es mit der Rückgabe eines Leasing-Wagens

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Sich ein Auto zu leasen, kann eine angenehme Sache sein. Kunden zahlen Raten und binden kein Kapital, sie können meist alle drei Jahre ihren Wagen wechseln und haben wenig Scherereien. Verbraucher aber müssen die Verträge sorgfältig prüfen und bei Rückgabe des Autos einiges beachten.

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Sich ein Auto zu leasen, kann eine angenehme Sache sein. Kunden zahlen überschaubare Raten und binden kein Kapital, sie können meist alle drei Jahre ihren Wagen wechseln und haben wenig Scherereien. Doch Verbrauchern, die Verträge blind unterschreiben und bei der Rückgabe des Autos nicht aufpassen, drohen mitunter hohe Kosten.

„Man muss mit Argusaugen prüfen, was einem da vorgelegt wird. Verbraucher können Leasingbanken und -händlern nicht immer vertrauen, auch wenn sie renommierte Namen haben“, sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wir erklären, worauf Sie achten sollten.

Restwertleasing

„Vom Restwertleasing rate ich Privatkunden generell ab. Und auch Geschäftsleute sollten dies nur tun, wenn sie beim Abschluss des Vertrages wirklich einschätzen können, was der Wagen nach Ende der Laufzeit wert ist“, sagt Tobias Goldkamp. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Leasing-Experte aus Neuss und hat mehrfach Urteile erstritten, in denen Restwertabrechnungsklauseln für unwirksam erklärt wurden.

Beim Restwertleasing garantiert der Kunde, dass das Auto nach Vertragsende noch einen bestimmten Betrag wert ist. Wird dieser nicht erreicht, muss der Kunde nachzahlen. „Beim Restwertleasing sollten sich Verbraucher nicht von oft sehr niedrig angesetzten Monatsraten täuschen lassen. Diese kommen oft dadurch zustande, dass ein hoher Restwert angesetzt wird, der aber faktisch nicht erreicht werden kann“, warnt Goldkamp. Manche Leasingbanken kalkulierten dies bewusst ein. Marktunkundige Verbraucher bemerkten dies vielleicht nicht – „und plötzlich müssen sie 2000 Euro draufzahlen.“

Kilometerleasing

Beim Kilometerleasing erfolgt die Abrechnung aufgrund der gefahrenen Kilometerleistung. Auf deren Grundlage werden die Leasingraten kalkuliert. Zusätzlich wird ein bestimmter Betrag vereinbart, mit dem Kunden am Ende der Leasingzeit Mehrkilometer ausgleichen müssen oder Minderkilometer erstattet bekommen. Mitunter knifflig ist beim Kilometerleasing die Beurteilung von Gebrauchsspuren nach der Rückgabe des Wagens. „Bei angeblichen Schäden wird hier gern mal übertrieben“, sagt Goldkamp. Da werde mit der großen Lupe nach kleinen Kratzern gesucht. Selbst normale Gebrauchsspuren würden wertmindernd bewertet, obwohl dies nicht zulässig sei. „Der Wagen darf nicht aussehen wie eine zertretene Coladose, eine Minidelle aber gehört sehr wohl zur normalen Abnutzung.“

Vor der Rückgabe

Sammeln Sie Nachweise über Inspektionen und Hauptuntersuchungen und kopieren Sie die Unterlagen oder machen Sie lesbare Fotos. Sollten Wartung oder TÜV fällig sein, „kümmern Sie sich darum, sonst stellt ihnen die Leasingbank das in Rechnung“, rät Goldkamp.

Schäden, die über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen, sollten Kunden in einer Fachwerkstatt beseitigen lassen, die Originalbereifung muss wieder aufgezogen werden. „Suchen Sie zudem alle Autoschlüssel zusammen und entfernen Sie angebrauchtes Zubehör wie Handyhalter oder Aufkleber“ sagt Goldkamp.

Bei der Übergabe

Machen Sie Fotos, von allen Seiten, zudem von Innenraum, Dach und Kilometerstandsanzeige. Kritische Stellen sollten mehrfach fotografiert werden. Am besten lassen Sie das Datum ins Foto einblenden oder nehmen den Händler- oder Bankvertreter mit auf die Bilder. „Ich empfehle auch, einen eigenen Sachverständigen kurz vor der Rückgabe einzuschalten, der den Zustand des Wagens dokumentiert. Diese Dienste kosten etwa 100 Euro, das ist gut angelegtes Geld“, sagt Goldkamp. Bei der Übergabe sollte zudem ein Zeuge dabei sein. Goldkamp: „Sie müssen sich eine Position für mögliche Streitfälle erarbeiten.“

Das Rückgabeprotokoll

Unterschreiben Sie kein vom Händler oder der Leasingbank erstelltes Rückgabeprotokoll oder Protokoll, das auf einem Formular des Händlers oder der Bank erstellt wurde, auch wenn der Händler Sie unter Druck setzt. „Solche Schriftstücke enthalten nach unserer Erfahrung fast immer unfaire Klauseln zum Nachteil der Kunden“, so Goldkamp. Erstellen Sie lieber mit ihrem Zeugen ein eigenes Protokoll, das Sie von ihrem Zeugen unterschreiben lassen. Besteht der Händler auf einer Unterschrift, lassen Sie sich sein Schriftstück mitgeben und erbitten Sie Bedenkzeit. Goldkamp: „Das ist Ihr gutes Recht. Unterschreiben Sie nichts vor Ort.“