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Sex in Erlebnisbad endet mit Arreststrafen für junges Paar

Sex in Erlebnisbad endet mit Arreststrafen für junges Paar

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Essen15062830Grugabad-2 Luftbild Foto: Symbolfoto/Archiv Hans Blossey
Der Bademeister hatte sie erwischt – nun heißt es Arrest: Ein junges Paar ist in Augsburg verurteilt worden: wegen Sex in einem Schwimmbad.

Augsburg. 

Weil sie Sex in einem Schwimmbad gehabt haben sollen, sind ein 18-jähriger Mann und seine ein Jahr ältere Partnerin vom Jugendrichter zu Arreststrafen verurteilt worden. Das Paar war vor dem Amtsgericht Augsburg angeklagt, weil es sich am zweiten Weihnachtstag 2014 ausgerechnet in der „Erlebnisgrotte“ der Therme im Augsburger Vorort Neusäß vergnügt haben soll. Die Bademeister sollen die beiden Gäste dort in flagranti erwischt haben, es folgte die Anklage wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Der Mann behauptete nach Angaben eines Gerichtssprechers in dem Prozess, ihm sei lediglich die Badehose heruntergerutscht. Der Richter glaubte ihm nicht, verurteilte den 18-Jährigen am Dienstag zu zwei Wochen Dauerarrest und überbot damit sogar den Strafantrag der Staatsanwaltschaft.

Strafen sollen ein „Zuchtmittel“ sein

Die 19-Jährige sagte zu den Vorwürfen nichts. Sie erhielt einen sogenannten Freizeitarrest, der in der Regel ein Wochenende umfasst, und muss zudem 32 Stunden Hilfsdienste leisten.

Das Pärchen muss damit vorübergehend kleine Strafen absitzen, die im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes als „Zuchtmittel“ betrachtet werden, um die Angeklagten erzieherisch zu beeinflussen. Eine Arreststrafe darf maximal vier Wochen betragen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.. (dpa)