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Kritik an Videoüberwachung mit Schaufensterpuppen

Kritik an Videoüberwachung mit Schaufensterpuppen

Schaufensterpuppen von Modeketten sollen Kunden ausspionieren.jpg
Foto: Thinkstock
Schaufensterpuppen sollen nicht mehr nur Klamotten in Szene setzen, sondern werden zunehmend auch genutzt, um Kunden in Geschäften auszuspionieren. Laut einem Medienbericht von Donnerstag würden diese speziellen „EyeSee-Mannequins“ bereits in den USA zur Videoüberwachung eingesetzt.

Berlin. 

Mehrere führende Modeketten spionieren ihre Kunden offenbar mit Hilfe von Schaufensterpuppen aus. In den Puppenaugen sei eine Videokamera mit einer Software zur Gesichtserkennung installiert, berichtete die „Berliner Zeitung“ am Donnerstag unter Berufung auf den italienischen Hersteller Almax.

Die sogenannten „EyeSee-Mannequins“ könnten Alter, Geschlecht und Ethnie eines Kunden feststellen; die Modefirmen könnten so ihre Auslagen und ihr Personal gezielter an die Kundschaft anpassen.

In Deutschland werden die Überwachungspuppen dem Bericht zufolge noch nicht eingesetzt. Es gebe aber Interesse aus Deutschland, sagte Almax-Geschäftsführer Max Catanese der Zeitung. In Europa und den USA würden vor allem Modeketten mit großen Filialen bereits mit den Überwachungspuppen arbeiten. Er verhandele derzeit mit mehreren führenden Modeketten über einen flächendeckenden Einsatz. Seit Dezember 2011 habe Almax mehrere Dutzend Exemplare der 4000 Euro teuren Puppen ausgeliefert, noch einmal so viele seien bestellt.

Kritik von Datenschützern an Überwachung

Datenschützer halten den Einsatz der Puppen für bedenklich. Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für Datenschutz, sagte der „Berliner Zeitung“, er halte dies „rechtlich für mehr als zweifelhaft“.

Auch bei entsprechenden Hinweisen sei „solch eine Überwachung kaum zu rechtfertigen“.

Zusammen mit der „regulären“ Videoüberwachung in Geschäften, mit der Identifizierung beim Bezahlen mit EC- oder Kreditkarte, Kundenkarten und Funketiketten ließen sich mit den Videodaten detaillierte Kundenprofile anlegen. „Eine solch lückenlose Verhaltenskontrolle wäre datenschutzrechtlich unzulässig“, kritisierte Schaar. (afp)