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Bayern-Star Ribéry in Prozess um Sex-Affäre freigesprochen

Bayern-Star Ribéry in Prozess um Sex-Affäre freigesprochen

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- Foto: afp
Die französischen Fußballprofis Franck Ribéry und Karim Benzema sind vom Vorwurf des bezahlten Sex mit einer Minderjährigen freigesprochen worden. Diese Entscheidung verkündete eine Strafkammer am Donnerstag in Paris. Bundesliga-Profi Ribéry vom FC Bayern München war angeklagt, 2009 einer damals erst 17 Jahre alten Prostituierten 700 Euro für Sex in einem Münchner Hotel bezahlt zu haben.

Paris. 

Bayern-Fußballstar Franck Ribéry ist im Prozess um Sex mit einer minderjährigen Prostituierten freigesprochen worden. Ein Pariser Strafgericht sprach am Donnerstag auch den Real-Madrid-Stürmer Karim Benzema frei, wie es die Staatsanwaltschaft in der vergangenen Woche gefordert hatte. Ribérys Anwalt begrüßte das Urteil: „Man kann in seinem Leben einen Fehler begehen, aber das ist kein Fall für das Strafrecht.“

Ribéry, der bei der Urteilsverkündung nicht anwesend war, habe eine „Gänsehaut“ bekommen, als er ihm vom Ausgang des Prozesses berichtet habe, sagte Anwalt Carlo Alberto Brusa. „Wir haben dafür gekämpft, damit dieser Freispruch (…) makellos ausfällt.“ Der Strafverteidiger fügte hinzu: „Diese Affäre wird aber trotzdem ein kleines Ruinenfeld hinterlassen.“ Es seien „viele Menschen verletzt“ worden.

Ribéry hat eingeräumt, 2009 in einem Münchener Luxushotel Sex mit der damals 17-jährigen Prostituierten Zahia Dehar gehabt zu haben. Der verheiratete Fußballer will aber ihr wahres Alter nicht gekannt haben. Staatsanwalt Jean-Julien Xavier-Rolai argumentierte während des Prozesses, es könne dem heute 30-Jährigen unmöglich das Gegenteil nachgewiesen werden. Zahia hat angegeben, ihre Kunden über ihr wahres Alter belogen zu haben. In Frankreich liegt die Höchststrafe für Sex mit einer minderjährigen Prostituierten bei drei Jahren Haft und 45.000 Euro.

Zahia wurde durch den Ribery-Fall berühmt

Benzema wies zurück, 2008 mit der jungen Frau bezahlten Sex gehabt zu haben, wie diese es gegenüber Ermittlern gesagt hatte. Die Staatsanwaltschaft sah es als „zumindest zweifelhaft“ an, dass die junge Frau wirklich Sex mit Benzema hatte. Benzemas Anwalt sagte nach dem Urteilsspruch, sein Mandant – der bei der Urteilsverkündung ebenfalls nicht anwesend war – habe „von Anfang an“ seine Unschuld beteuert.

Die Affäre um die französischen Nationalspieler war im Frühjahr 2010 bekannt geworden, wenige Monate vor der Fußball-WM in Südafrika. Die Polizei war im Zuge von Ermittlungen um den Pariser Nachtclub „Zaman Café“, in dem junge Prostituierte ein- und ausgingen, auf das Callgirl Zahia gestoßen. Schnell wurde klar, dass sie als Minderjährige Kunden getroffen hatte. Zahia wurde durch den Fall berühmt und hat inzwischen ein eigenes Modelabel gegründet.

Ribéry und Benzema blieben den vier Verhandlungstagen fern

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Ribéry und Benzema im November 2011 zu den Akten legen wollen. Ein Untersuchungsrichter ordnete aber dennoch einen Prozess an – er argumentierte, den Fußballern habe nicht verborgen bleiben können, dass Zahia minderjährig war. Der Prozess begann im Juni vergangenen Jahres und wurde aus Verfahrensgründen umgehend ausgesetzt. Anfang vergangener Woche wurde er nach siebenmonatiger Pause wieder aufgenommen. Ribéry und Benzema blieben den vier Verhandlungstagen fern und ließen sich durch ihre Anwälte vertreten.

In dem Prozess wurde am Donnerstag auch Ribérys Schwager freigesprochen, der an dem fraglichen Abend in München dabei war und dem ebenfalls Sex mit einer minderjährigen Prostituierten zur Last gelegt wurde. Fünf in der Affäre wegen Zuhälterei Angeklagte wurden dagegen schuldig gesprochen und zu Strafen zwischen drei Monaten Haft auf Bewährung und einem Jahr Gefängnis verurteilt.(dpa/afp)