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Wie sich Bewerber ihren Medizin-Studienplatz einklagen

Wie sich Bewerber ihren Medizin-Studienplatz einklagen

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Foto: picture alliance / dpa-tmn
Hunderte junge Menschen versuchen jedes Jahr, sich ins Medizinstudium einzuklagen. Das kostet rund 10. 000 Euro, und die Erfolgsaussichten sind mäßig.

Essen. 

Götter in Weiß – so wurden zumindest früher Ärzte genannt. Der Weg in den Olymp für den interessierten Schulabgänger wird jedoch immer steiniger. Genau 9086 Studienplätze für Medizin wurden dieses Wintersemester an deutschen Hochschulen vergeben. Die Zahl der Bewerber ist um ein Vielfaches höher: 44 000 waren es im Vorjahr. Unter einem Abiturschnitt von 1,0 geht auf Anhieb fast bundesweit nichts. Zudem verlängerte sich die Wartezeit kürzlich von zwölf auf 14 Semester. Für über 30. 000 Abiturienten heißt es also umorientieren, ab ins Ausland oder warten. Manche wählen jedoch eine weitere Option – den Rechtsweg. Der aber ist teuer, und die Aussicht auf Erfolg eher klein.

Rechtsanwalt René Pichon aus Recklinghausen ist einer von etwa sieben Juristen in Deutschland, die sich auf das Geschäft der Studienklagen spezialisiert haben. Er kennt die Angriffspunkte der Universitäten und erstreitet für seine Klienten zusätzliche Studienplätze. Pichon weiß, an welchen Hochschulen und in welchen Bundesländern es Sinn macht zu klagen und wo eher nichts zu holen ist. „In NRW sieht es beispielsweise eher schwierig aus“, sagt er. „Das liegt vor allem an der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts in Münster, das oft studentenunfreundlich entscheidet.“ Zwischen zwölf und 17 Unis verklagt Pichon pro Mandant. „Man darf sich örtlich nicht einschränken.“

Kostenpunkt: 10 .000 bis 12 .000 Euro. „Das Geld ist weg. Egal, ob man einen Platz bekommt oder nicht“, sagt er. 30 bis 60 Prozent seiner Mandanten würden innerhalb eines Jahres in der Regel unterkommen. „Manche haben aber auch einfach Pech.“ Denn: Nur weil ein Gericht für den Kläger entscheidet, heißt das nicht auch zwangsläufig, dass danach die Immatrikulation erfolgt. Zwischen allen Klägern werden die zusätzlich erstrittenen Plätze ausgelost.

Recht auf freie Berufswahl

Die Grundlage für das Einklagen von Studienplätzen liegt im Recht auf die freie Berufswahl. Die Achillesferse bilden die Kapazitätsverordnungen der Unis. In denen wird festgelegt wie viele Studienplätze ei­ne Uni zur Verfügung stellen kann, beziehungsweise muss. Dabei wird jeder Raum des Lehrstuhls, jeder wissenschaftliche Mitarbeiter oder Präpariertisch in Studienplätze umgerechnet. „Man muss innovativ sein und immer etwas Neues finden“, beschreibt Pichon seine Arbeit. Kann der Anwalt Fehler in der Kapazitätsanalyse nachweisen, muss die Uni zusätzliche Studienplätze schaffen.

„Die Ludwig-Maximilians-Universität München hat immer behauptet, im Sommer aufgrund der Temperaturen nicht präparieren zu können“, erzählt Pichon. Also weniger Studienplätze. „Vor vier Jahren kam dann heraus, dass die Uni die Räumlichkeiten vermietete. Das Gericht befand, dass dann wohl auch die eigene Nutzung möglich sein müsste.“ 90 Studienplätze mehr. Solche großen „Schläge“ seien aber seltener geworden. Die Verfahren seien vielerorts wasserdichter geworden.

HochschuleOhnehin sinke die Zahl derer, die versuchen einen Erstsemester-Platz in Medizin vorm Kadi zu erstreiten. Laut Pichon und der auf medizinisches Recht und Einklageverfahren spezialisierten Mascha Franzen aus Köln sind es zurzeit noch bundesweit etwa 350 Kläger pro Semester. Ein Grund: „Immer mehr wählen den Weg ins Ausland. Vor allem im Osten wurde das Angebot erweitert“, so Franzen. Hinzu käme, dass sich die Rechtsschutzversicherungen vor zwei Jahren aus dem Bereich zurückgezogen hätten.

Zuletzt 93 Klagen in Bochum

An der Uni Duisburg/Essen kam es zum Wintersemester 2014/15 nach Angaben der Hochschule nur zu fünf Verfahren. In Bochum klagten 93 Wunsch-Mediziner, so ein Sprecher. An beiden Hochschulen wurden aber keine weiteren Plätze gerichtlich vergeben. Zumindest in Bochum gab es jedoch im Jahr davor noch etwas „zu holen“, wie ein Student, der namentlich nicht genannt werden möchte, berichtet.

„Manche Professoren sehen es so, dass man sich quasi ins Studium schummelt“, erklärt er seine Zurückhaltung. Seine eigene Sicht? „Ich sehe es anders, was sagt mein Abischnitt darüber aus, ob ich zum Mediziner geeignet bin oder nicht?“ Mit einer Note von 2,8 sah der Jungstudent einen Medizinplatz nicht mal am Horizont. Erst nach der Schule merkte der Medizinersohn bei einem Praktikum, wie sehr ihn der Bereich reizt. An etwa zwölf Universitäten klagte sein Anwalt. „In Bochum gab es fünf zusätzliche Plätze, aber auch etliche Kläger.“

Fortuna und das nötige Kleingeld ebneten den ersten Schritt zum medizinischen Olymp.