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Sexualtäter war doch kein „Musterbeispiel“ in der JVA Werl

Sexualtäter war doch kein „Musterbeispiel“

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Foto: WAZ FotoPool
Die Einschätzung von Polizei und Therapeuten, wonach der geständige Sexualtäter ein „Musterbeispiel einer Resozialisierung“ sei, kann der Leiter der Justizvollzugsanstalt Werl, Michael Skirl, nicht bestätigen.

Dortmund. 

Der Sexualstraftäter, der gestanden hat, in Dortmund eine Siebenjährige missbraucht zu haben, galt laut Polizei und Therapeuten als ein „Musterbeispiel einer Resozialisierung“. Diese Einschätzung kann der Leiter der Justizvollzugsanstalt Werl, Michael Skirl, nicht bestätigen. „Das würde ich so nicht sagen“, so Michael Skirl. Denn: „Warum wurde der Mann sonst anfangs rund um die Uhr bewacht?“

Der 49-Jährige saß seit dem 23. September 1995 in JVA Werl in Sicherungsverwahrung. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte war der einschlägig vorbestrafte Mann dann aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden.

In einer sogenannten Fallkonferenz hatten Vertreter der Dortmunder Polizei, des Landeskriminalamtes NRW, der Führungsaufsicht und Therapeuten später eine Lockerung der Überwachung beschlossen. Hinter dem Begriff Führungsaufsicht, vergleichbar einem Bewährungshelfer, verbirgt sich nach Angaben von Skirl ein Sozialarbeiter, der den Ex-JVA-Insassen allgemeine Lebenshilfe gibt, ihn am Wohnort und am Arbeitsplatz aufsucht. „Das ist keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung“, so der Werler JVA-Chef. In der zuständigen Führungsaufsichtsstelle in Arnsberg müssten sich „zwei bis drei Mitarbeiter um gut 100 Probanden“ kümmern.

Die Arbeit der Führungsaufsicht diene der Prävention, es sollten „Risiken minimiert“ werden, beschreibt Skirl das Ziel. „Natürlich können Sexualstraftäter erfolgreich therapiert werden“, sagt der JVA-Leiter. „Im Einzelfall. Und nicht mit hundertprozentiger Sicherheit in jedem Fall.“ Ein Restrisiko bleibe immer.