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NRW-Regierung lässt Schadenersatz-Ansprüche bei Bergschäden prüfen

NRW lässt Schadenersatz-Ansprüche bei Bergschäden prüfen

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Foto: WAZ FotoPool
Die NRW-Landesregierung beauftragt den RAG-Konzern mit erneuter Prüfung der Regelungen über Bergschäden. Auch die Gebiete um bereits stillgelegte Zechen werden erneut überprüft, ob mehr Hauseigentümer als bisher Schadensersatz geltend machen können.

Düsseldorf. 

Hauseigentümer im Ruhrgebiet, die bislang vergeblich um die Anerkennung von Bergschäden kämpften, können neue Hoffnung schöpfen. Das NRW-Wirtschaftsministerium hat den RAG-Konzern aufgefordert, bislang abgewiesene Schadensersatzansprüche im Umfeld aktiver und stillgelegter Zechen neu zu überprüfen. Diese flächendeckende Untersuchung zu Bodenbewegungen durch den Abbau von Steinkohle in NRW solle „den Bergbaubetroffenen für eine Einschätzung dienen, ob von ihnen in der Vergangenheit gemeldete Schäden möglicherweise zu Unrecht nicht als Bergschäden anerkannt worden sind“, sagte Staatssekretär Günther Horsetzky unserer Zeitung.

Hintergrund ist ein Gutachten der Technischen Universität Clausthal, das die Bezirksregierung Arnsberg als Obere Bergbehörde jüngst zu Senkungen im Umfeld der Bottroper Zeche Prosper-Haniel in Auftrag gegeben hatte. Die Experten waren zu dem Schluss gelangt, der von der RAG im Rahmenbetriebsplan errechnete „Einwirkungsbereich“ für Schadensersatzansprüche sei nicht ausreichend gewesen.

Es geht darum, welche Gebäude zur „Bergschadenszone“ gehören

Auch mehrere hundert Meter weiter seien zwischen 2003 und 2010 Bodensenkungen von bis zu acht Zentimetern aufgetreten. Etwa 120 Hausbesitzer in Bottrop können nun auf Entschädigung hoffen.

Im Rahmenbetriebsplan einer Zeche wird für Jahre im Voraus errechnet, in welchem Umkreis der Steinkohlebergbau Schäden anrichten kann. Dieses Gebiet wird als „Einwirkungsbereich“ markiert, in dem Risse in Wänden und Decken von der RAG grundsätzlich bis zum Beweis des Gegenteils erstattet werden müssen. Immer wieder gibt es Streit um diese Grenzziehung, die sogenannte Nulllinie. Messungen an einer Kirche in Bottrop hatten ergeben, dass sie um 26 Zentimeter abgesackt war, obwohl sie nicht in der errechneten Bergschadenszone lag

Auch andere Zechen unter Beobachtung

Die RAG soll dem Landtag nun Bericht erstatten, ob bei den anderen aktiven Zechen Marl und Kamp-Lintfort sowie bei den stillgelegten Bergwerken Walsum, Lohberg, Ost und Lippe der Einwirkungsbereich ebenfalls neu bestimmt werden muss. „Erforderlichenfalls sind auch hier gutachterliche Einschätzungen vorzunehmen“, so Staatssekretär Horsetzky. Die CDU-Opposition forderte die Regierung auf, die Unabhängigkeit der in Bergschadensfragen wichtigen Markscheider kritischer zu hinterfragen.

„Die Überprüfung ist bereits angelaufen und die neuen Messverfahren werden bei der Errechnung der Einwirkungsbereiche unserer Bergwerke berücksichtigt“, sagte ein RAG-Sprecher. Da 90 Prozent aller gemeldeten Bergschäden unter 5000 Euro liegen und die Zahl möglicher neuer anspruchsberechtiger Hausbesitzer allenfalls auf einige Hundert geschätzt wird, halten Experten das finanzielle Risiko der RAG für überschaubar.