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Warum Sie Ihre Reise verkaufen statt stornieren sollten

Warum Sie Ihre Reise verkaufen statt stornieren sollten

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Bei einem Trauerfall oder einer schweren Erkrankung springt in den meisten Fällen die Reiserücktrittskostenversicherung ein. Nicht so bei einer Trennung oder einem spontanen beruflichen Termin. Wer nicht auf den Reisekosten sitzen bleiben will, sollte die Reise im Internet weiter verkaufen.

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Eine Erkrankung, ein Unfall, ein unvorhergesehener beruflicher Termin, ein Trauerfall oder die Trennung vom Partner – dazwischen kommen, kann immer etwas. Nicht immer springt die Reiserücktrittskostenversicherung ein, die im Übrigen auch nicht jeder abschließt.

Einfach zurückgegeben werden kann eine Reise nicht, es fallen erhebliche Stornokosten an, meist zwischen 20 und 80 Prozent des Preises, je nach Zeitpunkt der Rückgabe. Bei speziellen Reisen und in sehr kurzfristigen Fällen kann auch die volle Summe fällig werden. Da hilft nur, die Reise auf einen Dritten zu übertragen, also zu verschenken oder zu verkaufen. Darauf spezialisierte Internetportale können dabei helfen, allerdings sind einige Dinge zu beachten.

Generell sind Pauschalreisen bis zum Reisebeginn auf Dritte übertragbar. Der Gesetzgeber hat erkannt, dass es dem Reiseveranstalter meist gleichgültig ist, wer die Reise antritt.

Widerspruch nur bei „objektiven Gründen“

Widersprechen darf der Veranstalter nur, wenn der neue Reisende „bestimmte Eigenschaften, die in der Person liegen, nicht erfüllt“, erläutert Reiserechtsexpertin Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Beispielsweise, wenn eine mangelnde Tropentauglichkeit vorliegt.“ Andere „objektive Gründe“ können sein, dass der Reiseübernehmer kein Visum für das Urlaubsland erhält oder als zu gebrechlich für eine Abenteuerreise eingeschätzt wird.

Wird etwa im Bekanntenkreis oder durch eine Kleinanzeige passender Ersatz gefunden, ist dies dem Veranstalter am besten schriftlich mitzuteilen. Die Erklärung muss so rechtzeitig vor Beginn der Reise erfolgen, dass der Veranstalter etwaige Widerspruchsgründe noch prüfen kann. Zwei Tage sollten dafür ausreichen. Nun ist der Veranstalter am Zug und verpflichtet, dem neuen Teilnehmer die geänderten Reiseunterlagen zu senden. Samt Vertrag, Sicherungsschein, möglichen Flugtickets und Transfergutscheinen. Dabei können Bearbeitungskosten anfallen. „Der alte und neue Reiseteilnehmer haften hier als Gesamtschuldner“, erklärt Beate Wagner, „sie müssen sich untereinander einigen.“

Speziell kann die Lage bei personalisierten Flugtickets wie in Linienmaschinen werden. Ein neuer Passagier erfordert eine neue Buchung, und die kann dann teurer werden. Die Rechtslage ist hier nicht eindeutig. „Das ist ein recht kompliziertes Rechtskonstrukt und hängt jeweils vom Anbieter und der Buchungsklasse ab“, sagt Beate Wagner.

Große Verkaufschancen im Internet

Sichergehen sollte der Verkäufer, dass der ausgesuchte Vertreter „flüssig“ ist. Zwar übernimmt er alle Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag, allerdings muss der Veranstalter abgesichert sein, weil er keinen Einfluss auf den Ersatzurlauber hat. Aus diesem Grund haftet der Erstkäufer als Gesamtschuldner bis zum Schluss mit und wird zur Kasse gebeten, falls seine Vertretung pleite ist.

Neben Nachfragen im Freundes- und Kollegenkreis bestehen die größten Verkaufschancen für gebuchte Reisen im Internet. Praktisch sind spezialisierte Portale wie www.stornopool.de oder www.jumpflight.de. Das Konzept von Stornopool ist einfach: Wie bei einer Kleinanzeige wird die betreffende Reise zum Verkauf angeboten. Das Einstellen ist kostenfrei, nur bei Erfolg wird für den Verkäufer eine Provision fällig.

Sie beträgt 20 Prozent des gesparten Stornobetrags (Stornogebühr minus Nachlass) plus Mehrwertsteuer. Liegt die Ersparnis unter 126 Euro werden pauschal 25 Euro Provision zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet. Der Verkäufer bindet sich an Stornopool – selbst wenn er anderswo einen Käufer findet, muss er über das Portal veräußern. Stornopool wirbt damit, dass Reisen bis zu 70 Prozent unter dem Katalogpreis erworben werden können, für Käufer fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Nachfrage im Reisebüro

Die Internetplattform www.jumpflight.de ist auf den Rückkauf von Flügen spezialisiert. Allerdings muss das Ticket grundsätzlich übertragbar sein, wofür die persönliche Nachfrage bei der Fluggesellschaft oder dem Ticketvermittler notwendig ist. Bei Germanwings und Ryanair etwa ist laut Jumpflight Übertragbarkeit gegeben, bei Air Berlin sei sie abhängig von der Tarifklasse. Allerdings fallen hohe Gebühren an, so dass sich oft nur der Verkauf hochpreisiger Tickets lohnen dürfte. Basisinserate sind bei Jumpflight kostenfrei, das Premiumangebot mit zusätzlicher Offerte via Facebook und Twitter kostet für eine Woche 7,99 Euro.
Gelingt der Flugticketverkauf nicht, muss das trotzdem keinen kompletten finanziellen Verlust bedeuten. Möglicherweise können zumindest die enthaltenen Steuern und Gebühren durch die Airline erstattet werden.

Jumpflight bietet an, die Rückerstattung im Namen des Kunden bei der Fluggesellschaft vorzunehmen. Im Erfolgsfall werden dann 15 Prozent des Rückerstattungsbetrags als Provision berechnet, mindestens aber zwölf Euro pro Flugstrecke und pro Person.

Sofern die Reise dort gebucht wurde, sollte auch das Reisebüro eine erste Anlaufstelle für den Weiterverkauf einer Reise sein. Mit etwas Glück ist dort ein Kunde bekannt, der ähnliche Reiseinteressen hat, wie man selbst.