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Härtere Strafen für Hartz-IV-Trickser stoßen auf Kritik

Härtere Strafen für Hartz-IV-Trickser stoßen auf Kritik

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dpa Picture-Alliance-33786374-HighRes.jpg Foto: picture alliance / dpa
Wer bei seinem Hartz-IV-Antrag schummelt, soll künftig bis zu 5000 Euro zahlen. Kritiker bemängeln: Bedürftige würden kriminalisiert.

Berlin. 

Wer beim Antrag auf Hartz IV wichtige Angaben etwa zu seinem Vermögen verschweigt, muss künftig mit saftigen Strafen rechnen: Es drohen Bußgelder bis zu 5000 Euro. Die Bundesagentur für Arbeit hat den Jobcentern jetzt eine entsprechende Weisung erteilt, wie ein Behördensprecher sagte. Er bestätigte damit einen Bericht der „Bild“-Zeitung.

Bisher mussten Hartz-IV-Empfänger nur dann mit Strafen rechnen, wenn sie falsche Angaben machten. Und geprüft wurde auch erst, wenn Hartz-IV-Leistungen gezahlt wurden, nicht schon bei der erstmaligen Beantragung. „Mit der Änderung wird eine Regelungslücke geschlossen“, sagte der Sprecher. Das neue Verfahren gilt für Anträge, die ab 1. August gestellt wurden. Bei leichten Vergehen dürfen die Jobcenter Verwarngelder von bis zu 55 Euro verhängen. Wer nicht zahlt, muss im äußersten Fall mit Erzwingungshaft rechnen.

Behörde setzt mit ihrer neuen Weisung ein Gesetz um

Schon im Sommer hatte die Bundesagentur für Arbeit häufigere Kontrollen der Einkommen und Vermögen von Hartz-IV-Haushalten angekündigt – auch von Haushaltsmitgliedern, die selbst keine Leistungen beziehen. Damit soll verhindert werden, dass Einkommen, Erbschaften Vermögen verschwiegen werden, die zu einer Minderung oder Streichung des Hartz-IV-Anspruchs führen würden.

Die erneute Verschärfung der Regeln rief am Montag Kritik hervor.
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Ulrich Schneider, erklärte, es falle schon auf, dass in letzter Zeit nur von Verschärfungen und Repressionen bei Hartz IV zu hören sei, aber „extrem wenig von Neuregelungen zur besseren Hilfe.“

Bundesagentur setzt „Rechtsvereinfachungsgesetz“ um

Die Linke-Fraktion im Bundestag sprach von einer „Verfolgung und Kriminalisierung von Hartz-IV-Beziehern“, die endlich beendet werden müsse. Fraktionsvize Sabine Zimmermann sagte, Hartz IV sei ein „undurchsichtiger Moloch“, der es den Leistungsempfängern ebenso wie den Jobcentern schwer mache, den Überblick zu behalten. „Die Schuld für alles immer den Hilfesuchenden und Menschen in Not in die Schuhe zu schieben, ist eines Sozialstaats nicht würdig.“

Die Bundesagentur setzt mit ihrer neuen Weisung ein Gesetz um, das der Bundestag im Sommer beschlossen hatte. Die Strafe kann demnach verhängt werden, wenn Hartz-IV-Empfänger Angaben, die für die Festsetzung der Hartz-Leistungen wichtig sind, „nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig“ machen. Obwohl das „Rechtsvereinfachungsgesetz“ die Jobcenter in erster Linie von Bürokratie entlasten sollte, enthält es auch weitere Verschärfungen.

Leistungen streichen bei sozialwidrigem Verhalten

So ist nun klarer geregelt, dass Jobcenter Hartz-IV-Leistungen zusammenstreichen können, wenn eine Notlage selbst herbeigeführt oder verschlimmert wurde. Das soll laut Bundesagentur etwa für Berufskraftfahrer gelten, die den Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verlieren und dann auf Hartz IV angewiesen sind, oder für Arbeitslos, die bezahlte Jobs grundlos ablehnen.

Bei sogenanntem sozialwidrigen Verhalten können im Extremfall die Leistungen der vergangenen drei Jahre zurückgefordert werden. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Hartz-IV-Bezieher, denen als Sanktion die staatliche Hilfe vollständig gestrichen wurde, allerdings deutlich zurückgegangen: 2008 waren noch rund 12.000 Personen betroffen, im vergangenen Jahr nur noch knapp 7000. Gemessen an der Gesamtzahl der Hartz-IV-Bezieher sank die Quote auf 0,45 Prozent.

Zahl der Sanktionen ging zurück

Auch die Zahl der Sanktionen insgesamt geht zurück. Im ersten Halbjahr 2016 fiel sie auf den tiefsten Stand seit fünf Jahren: Bis Ende Juni hatten die Jobcenter 457.000 Strafen verhängt, weil die Betroffenen nicht mit den Behörden kooperiert hatten. Im Durchschnitt behalten die Jobcenter rund 100 Euro ein.