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Geld, Taxi, Hotel – diese Rechte haben Bahnkunden bei Streik

Geld, Taxi, Hotel – diese Rechte haben Bahnkunden bei Streik

Vor allem Pendler leiden unter Streiks bei der Bahn. Aber welche Rechte haben beispielsweise Inhaber von Monatstickets? Fragen und Antworten.

Essen. 

Streiks bei der Bahn stellen die Geduld von Pendlern auf eine harte Probe. Kaum ein Zug fährt, zu wenige Taxis, verpasste Anschlusszüge — und wer auf’s Auto umsteigt, steht im Stau. Als Zugnutzer sitzt man beim Streik am kürzeren Hebel. Dennoch haben Bahnreisende Fahrgastrechte, die auch im Streikfall gelten.

Stichwort: Entschädigungen

Heißt: Wer wegen des Streiks mindestens eine Stunde später als geplant am Ziel ankommt, kann ein Viertel des Fahrkartenpreises von der Bahn zurückfordern. Wer sogar zwei Stunden verspätet ist, die Hälfte des Fahrpreises. Die Formulare für einen Rückerstattungs-Antrag gibt’s im Service-Center am Bahnhof oder im Internet. Ein Bahn-Mitarbeiter muss die Verspätung direkt vor Ort auf der Fahrkarte bestätigen. Der Antrag muss binnen eines Jahres gestellt werden.

Stichwort: Rückerstattungen

Wenn eine Verspätung von mehr als einer Stunde droht, können Reisende auch ganz auf die Fahrt verzichten. Dann gibt’s das Geld zurück. Rückerstattungen sind allerdings nur für Tickets ab vier Euro möglich.

Was ist mit der Mobilitätsgarantie in NRW?

Aber Vorsicht: Die vielzitierte NRW-Mobilitätsgarantie gilt beim Streik nicht! Sie würde nämlich schon nach 20 Minuten Verspätung greifen. Dann könnten Reisende in Fahrgemeinschaften aufs Taxi umsteigen. Die Kosten trägt die Bahn. Auf dieses Pünktlichkeits-Versprechen haben sich alle Verkehrsunternehmen in Nordrhein-Westfalen geeinigt. Sie gilt in allen NRW- und Verbund-Tarifen. Aber eben nicht bei Streik.

Zahlt die Bahn mir ein Taxi?

Das Recht, ein Taxi erstattet zu bekommen, haben Fahrgäste beim Streik trotzdem — allerdings nur bei planmäßigen Ankunftszeiten zwischen 0 und 5 Uhr. Die Bahn erstattet dann die Taxikosten bis zu 80 Euro, sofern es keine alternative Transportmöglichkeit wie Bus oder Straßenbahn gibt. Wichtig: Busfahrkarte oder Taxiquittung aufheben!

Stichwort: Übernachtungskosten

Wer am späten Abend am Bahnhof strandet und keine Chance auf ein Weiterkommen hat, kann unter Umständen auch Übernachtungskosten fürs Hotel bei der Bahn einfordern. (dae/kafi)

>>> Fährt mein Zug? Die Bahn informiert online über Ankunfts- und Abfahrtszeiten:

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