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Anwalt zieht wegen Hundesteuer vor den Europäischen Gerichtshof

Jurist zieht wegen Hundesteuer vor Gericht

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Der niedersächsische Jurist Elmar Vitt klagt mit seinem Yorkshire-Terrier vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Grund: Der Anwalt für Wirtschaftsrecht will die aus seiner Sicht „ungerechte“ Hundesteuer verbieten lassen.

Essen. 

Sir Monti, der Name suggeriert es ja bereits, ist ein kleines Luxusgeschöpf. Nicht, weil sein Herrchen den siebenjährigen Yorkshire-Terrier mit einem Brillanten-verzierten Bulgari-Halsband oder Chanel-Mäntelchen dekoriert. Sondern weil der Staat es so definiert. Für Sir Monti und seine knapp sechs Millionen vierbeinigen Kollegen muss in Deutschland Hundesteuer gezahlt werden. „Eine unethische und ungerechte kommunale Luxussteuer“, schimpft sein Besitzer Elmar Vitt. Und wird im nächsten Monat vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

Vitt, der Anwalt für Wirtschaftsrecht und Unternehmensberatung aus dem niedersächsischen Salzhausen, redet sich in Rage. Er lehne eine Steuer für Tierliebe grundsätzlich ab. Für die Kommunen sei es eine bequeme Einnahmequelle. Laut Statistischem Bundesamt sollen 2010 durch die Hundesteuer 258 Millionen Euro in ihre Kassen geflossen sein. Allerdings: Tierschutzverbände vermuten, dass etwa 20 bis 30 Prozent der Hundehalter ihre vierbeinigen Freunde gar nicht gemeldet haben. Das sei unfair, sagt Vitt. „Welche Gemeinde kontrolliert schon am Halsband die Hundesteuermarke?“, fragt er. Diese Ungleichbehandlung sei gesetzeswidrig. „Steuerrechtlich sind Abgaben illegal, bei denen es mehr oder weniger dem Zufall überlassen bleibt, ob tatsächlich jemand zahlt“, erklärt er.

Eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes sieht Vitt noch an anderer Stelle. „Sie können Pferde, 20 Katzen, Giftschlangen oder sogar einen Löwen halten. Wie einer meiner Nachbarn. Und werden nicht zur Kasse gebeten.“ Diese Ungerechtigkeit haben andere europäische Länder erkannt. So haben die Dänen bereits 1972, Frankreich 1979, England 1990, Schweden 1995 die Hundesteuer abgeschafft. Es folgten Belgien, Spanien, Italien, Griechenland, Ungarn und Kroatien. In Deutschland halte man an einem Gesetz aus dem Mittelalter fest, das inzwischen fast völlig ausgehöhlt als reine Geldbeschaffungsmaßnahme existiere.

Viola ist ein richterlich anerkannter Wachhund

Um 1500 erstmals als „Hundekorn“ erwähnt, mussten Bauern ihren adligen Herren Getreide liefern. Zu Hundefutter verbacken und später auch „Hundebrot“ genannt, wurde diese Abgabe zum Beispiel nach den Hildesheimer Stadtrechnungen von 1658/59 „zur Erhaltung gemeiner Stadtjagdgerechtigkeiten“ verwendet. Zur damaligen Zeit sollte die Steuer in den Städten auch abschreckend wirken. Man wollte die Hunde aus der Stadt halten, verhindern, dass durch die Vierbeiner Krankheiten übertragen werden.

Später, im 19. Jahrhundert, sind in den deutschen Einzelstaaten Hundeabgaben eingeführt und teils als Luxussteuer deklariert worden. „Das galt aber für jedes Tier, was zuhause gehalten wurde“, erklärt Vitt. Luxussteuer wurde auch auf ein Klavier, oder bis zum Zweiten Weltkrieg sogar auf ein Fahrrad erhoben. Geblieben ist lediglich der Hund.

Und im Doppel sogar mehr als doppelt so teuer. Vitt schäumt. Als er seine Frau heiratete, wurde ihr erster Hund Viola neben Sir Monti zum Zweithund in der Ehe und sollte etwa 30 Prozent mehr kosten. Doch die Kommune Salzhausen hatte die Rechnung ohne den gewieften Anwalt aufgemacht. Vitt zog vors Verwaltungsgericht und klagte. Er bekam Recht. Die kleine, etwa drei Kilogramm schwere Yorkshire-Dame Viola gilt seither nicht mehr als Luxusgeschöpf. Sie ist ein richterlich anerkannter Wachhund. Und damit steuerfrei.

Ob es in Straßburg für alle deutschen Hundehalter so positiv endet, mag Vitt nicht beurteilen. „Das Thema ist ziemlich exotisch“, sagt er. „Aber wir haben die ganze juristisch-wissenschaftliche Dokumentation zur Hundesteuer auf unserer Seite. Wir haben reelle Chancen zu gewinnen.“