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Wirtschaftskartelle: So dreist betrogen Firmen ihre Kunden

Wirtschaftskartelle: So dreist betrogen Firmen ihre Kunden

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Von Glühbirnen-Verschwörung bis Schienenkomplott. Eine Geschichte von Unternehmen, die zu Lasten ihrer Kunden tricksten und täuschten.

Berlin. 

Reis und Linsen sind keine Produkte, bei denen man an Kriminalität denkt. Und doch durchsuchten die Polizei und das Bundeskartellamt kürzlich mehrere Unternehmen in Deutschland, die unter anderem mit Hülsenfrüchten handeln. Der Verdacht: illegale Preisabsprachen zulasten der Verbraucher. Wenn sich der Verdacht als begründet herausstellt, wäre dies der jüngste Fall in einer langen Geschichte der Wirtschaftskartelle. Eine beliebte Version ist die Preisabsprache, eine andere besteht darin, den Markt in monopolisierte Verkaufsregionen aufzuteilen.

Der Versuch von Firmen, den Wettbewerb zu umgehen, hat spektakuläre Fälle hervorgebracht, wie etwa die Verschrottung vieler kommunaler Straßenbahnen in den USA: Ab den 1930er-Jahren ließ der US-Autokonzern General Motors (GM) Straßenbahnen in 45 amerikanischen Städten aufkaufen. Der Nahverkehr musste auf Busse umgestellt werden, die – praktischerweise – GM produzierte. Der Oberste Gerichtshof der USA untersagte die Praxis des Antistraßenbahnkartells im Jahr 1956.

Das legendäre Glühlampen-Kartell

Legendär ist auch das Phoebuskartell, das ab 1924 die größten Glühlampenhersteller der Welt vereinte. Unter anderem General Electric (USA), Philips (Niederlande) und Osram (Deutschland) verständigten sich darauf, die durchschnittliche Brenndauer von Glühbirnen auf 1.000 Stunden zu begrenzen, obwohl technisch viel mehr möglich war. Die Unternehmen rechtfertigten das als Normung. Die US-Regierung sah das anders und verklagte General Electric 1942. Die Richter verboten dem Konzern daraufhin, die Brenndauer einzuschränken

Kartelle fliegen oft dadurch auf, dass beteiligte Firmen oder Manager sich als Kronzeugen zur Verfügung stellen, um Strafmilderung zu erhalten. So geschehen etwa beim Schienenkartell: Dieses bestand unter anderem aus den Unternehmen Voestalpine und Thyssen-Krupp. Letzterer Firma schickte das Bundeskartellamt einen Bußgeldbescheid über 88 Millionen Euro. Die Behörde sah es als erwiesen an, dass zwischen 2001 und 2011 unter anderem der Deutschen Bahn systematisch zu teure Schienen verkauft wurden. Solange der Rubel rollte, hatten die beteiligten Manager nicht nur in finanzieller Hinsicht ihren Spaß. Ein Kollege, bekannt als der „Nuttenprinz“, organisierte für die Koordinationstreffen des Kartells gemeinsame Besuche im Bordell und rechnete sie bei seiner Firma als Bewirtungskosten ab. Rund 71.000 Euro soll das Unternehmen dafür spendiert haben.

Gebietsabsprachen der Zuckerhersteller

Ein aufsehenerregender Fall war auch das Zuckerkartell. 2014 verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder von insgesamt 280 Millionen Euro gegen die Firmen Südzucker, Nordzucker und Pfeifer & Langen. „Die Zuckerhersteller haben ein Gebietskartell gegründet und sich über viele Jahre darüber abgesprochen, sich beim Vertrieb von Zucker in Deutschland im Wesentlichen auf ihr angestammtes Gebiet zu beschränken und den anderen Kartellbeteiligten nicht in die Quere zu kommen“, erklärte Amtspräsident Andreas Mundt. Großabnehmer, aber auch Kleinverbraucher zahlten höhere Preise.

Vermutlich bleiben die meisten Kartelle verborgen. Und in manchen Fällen sind auch Kartellwächtern mächtiger Staaten die Hände gebunden. Schließen sich Regierungen zusammen, um den Markt auszuschalten, steht über ihnen kein Gericht: so geschehen beim Ölboykott der arabischen OPEC-Länder 1973.