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So plant das Landgericht den ersten Loveparade-Zivilprozess

So plant das Landgericht den ersten Loveparade-Zivilprozess

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Foto: Funke Foto Services
Das Duisburger Landgericht rechnet mit großem Medienrummel: Am 1. September beginnt der erste Zivilprozess für Loveparade-Opfer um Schmerzensgeld.

Duisburg. 

Das Duisburger Landgericht rechnet zum ersten Zivilprozess-Verfahren um Schmerzensgeld und Schadensersatz von Loveparade-Opfern am 1. September mit enormem Medien-Andrang. Wohl auch, weil die möglichen Strafprozesse erst 2016 beginnen. Wenn überhaupt.

Mit einem genau vorbereiteten Akkreditierungsverfahren sollen Journalisten zugelassen werden. 49 der 100 Zuschauerplätze im größten Saal des Gerichtes sollen dem erwarteten Andrang gerecht werden, wenn ein 53-jähriger, mittlerweile pensionierter Duisburger Feuerwehrmann, der am Unglückstag im Einsatz war, wegen traumatischer Folgen 65.000 Euro von dem Veranstalter Lopavent, deren Chef Schaller und vom Land fordert.

Anmeldung für Pressevertreter

Punkt 12 Uhr ab dem 10. August läuft die 48-stündige Anmeldung für die Pressevertreter. Bei dem Verfahren orientiert sich das Landgericht laut Gerichtssprecher Bernhard Kuchler an den IS-Terror-Prozessen des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes. Danach sind unter anderem vier Plätze für inländische Nachrichten-Agenturen vorgesehen, je zwei für deutsche öffentlich-rechtliche Fernseh- und Radiosender sowie zwei für private Fernsehsender.

Multimedia-SpezialFür ausländische Medienorgane sind fünf Plätze reserviert, ebenso viele für Medien, die ihren Redaktionssitz in Duisburg haben. Neben dieser Reservierung gilt das „Windhundprinzip“: Wer sich zuerst anmeldet, bekommt einen Platz. Festgelegt ist auch, dass zwei Fernsehteams (ein privates und ein öffentlich-rechtliches), „bestehend aus einem Kameramann, einem Techniker und einem Redakteur“, zugelassen sind. Sie haben sich einverstanden erklärt, ihr Ton- und Bildmaterial in einer Pool-Lösung anderen Medien zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für die sechs Fotografen.

Kurzer Prozessauftakt

Verhandelt wird im Raum 256 des Landgerichts, einem schmucklosen Raum, der aber die meisten Zuhörer aufnehmen kann. An dem Prozesstag ist volles Programm im Gericht: Allein fünf große Gerichtsprozesse von den Schwurgerichten sind terminiert. Mit Stefan Ulrich sitzt ein erfahrener Richter der 8. Zivilkammer vor, der für seine klaren Worten bekannt ist.

Dabei wird der Prozessauftakt kurz und wenig spektakulär. Länger als eine Stunde wird er kaum dauern; ob der Feuerwehrmann selbst erscheint, ist fraglich. Die Prozessparteien haben sich schriftlich ausgetauscht, der Richter wird offene Streitfragen nennen. Dabei wird die vorläufige Sicht des Gerichtes deutlich werden. Ein Urteil wird es an dem Tag nicht geben.