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Was Urlauber über die Kurtaxe in Deutschland wissen sollten

Was Urlauber über die Kurtaxe in Deutschland wissen sollten

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1491C2007A2DBC51.jpg Foto: dpa
Bis zu 3,50 Euro pro Tag und Person – Kurtaxen fallen bei den Reisekosten erheblich ins Gewicht. Das müssen Sie über die Abgabe wissen.

Berlin. 

Inselurlaub in Spanien ist seit diesem Jahr ein bisschen teurer: Seit dem 1. Juli müssen Besucher der Balearen-Inseln Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera pro Person und Nacht eine Touristensteuer zahlen, die zwischen 0,50 und 2 Euro liegt. Was bei Balearen-Fans für Diskussionen sorgt, ist auf deutschen Nord- und Ostseeinseln längst gang und gäbe. Für Touristen wird hier eine Kurtaxe fällig – und belastet neben Fahrt- oder Flug- sowie den Unterkunfts- und Verpflegungskosten die Reisekasse zusätzlich. Ein Überblick über teure und günstige Inseln sowie alles Wissenswerte zur Kurtaxe.

• So hoch ist die Kurtaxe auf deutschen Inseln

Eine Tabelle des Statistik-Portals Statista zeigt: Die Ostseeinsel Fehmarn ist das Schnäppchen unter den deutschen Eilanden. Dort zahlen Urlauber in der Hauptsaison 1,80 Euro pro Person und Nacht. Wer auf der Nordseeinsel Sylt Urlaub macht, muss da schon tiefer in die Tasche greifen. Bei 3,20 Euro liegt die Kurtaxe in Westerland. Doch auch auf Sylt geht es preiswerter, wie eine Tabelle der Stiftung Warentest zeigt. Im Süden der Insel, in der Gemeinde Hörnum, beläuft sich die Kurtaxe auf lediglich 2,60 Euro.

Spitzenreiter bei der Kurtaxe sind die Ostfriesischen Inseln. Bei einem zweiwöchigen Langeoog-Urlaub kommen für eine vierköpfigen Familie mit Kindern über sechs Jahren in der Hauptsaison 145,60 Euro Kurtaxe zusammen. Der Statista-Tabelle zufolge ist die Kurtaxe auf Borkum und Langeoog am höchsten. Genauso teuer, zeigt Stiftung Warentest, ist sie auf der Insel Juist; 3,50 Euro werden dort fällig.

Damit sind die Ostfriesischen Inseln zusammen mit den Kurorten Bad Kissingen in Bayern und Baden-Baden in Baden-Württemberg Deutschlands Spitzenreiter – eine höhere Kurtaxe gibt es sonst nirgends. Mit 3,40 Euro landet Norderney nur knapp dahinter. Als zu hoch empfinden die Kurverwaltungen die Taxen nicht. Die Höhe der Kurtaxe etwa auf Borkum sei „aufgrund der gebotenen Leistungen angemessen“, heißt es auf der Nordseeinsel. Übrigens: Die niedrigste Kurtaxe in Deutschland erhebt der Stiftung-Warentest-Tabelle nach der Kasseler Stadtteil Bad Wilhelmshöhe – sie liegt bei 0,50 Euro.

• Wie wird die Höhe der Kurtaxe festgelegt?

Die Kurtaxe ist eine sogenannte öffentlich-rechtliche Abgabe besonderer Art, heißt es in einem Papier zum Thema Tourismusfinanzierung des Deutschen Tourismusverbands. Sie wird, anders als etwa Steuern, zweckgebunden erhoben. Die genaue Ausgestaltung der Kurtaxe ist nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, da sie das jeweilige bundeslandspezifische Kommunalabgabengesetz zur rechtlichen Grundlage hat. Höhe, Staffelung und Zeitraum werden von den Gemeinden eigenständig festgelegt.

„Die Angemessenheit des Kurbeitrags muss jedoch in einer schlüssig dargelegten Kalkulation, somit anhand einer klaren und nachvollziehbaren Berechnungsgrundlage, gerechtfertigt werden können“, heißt es vom Deutschen Heilbäderverband auf Anfrage dieser Redaktion. Nach der Tabelle von Stiftung Warentest mit 111 Kurorten deutschlandweit liegt die durchschnittliche Höhe der Kurtaxe bei 2,33 Euro.

• Welche Gemeinden dürfen eine Kurtaxe erheben?

Grundsätzlich darf eine Kurtaxe ausschließlich von staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten erhoben werden. Das teilt der Deutsche Tourismusverband auf Anfrage dieser Redaktion mit. Anderen Orten mit hohem touristischen Aufwand – etwa bei Touristen beliebten Städten – steht dieses Mittel normalerweise nicht zur Verfügung.

In Baden-Württemberg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Hessen gelten jedoch Ausnahmen. Dort ist der Kreis der erhebungsberechtigen Gemeinden weiter gefasst. In den jeweiligen Kommunalabgabegesetzen ist dort geregelt, dass auch als „Touristenorte“ anerkannte Gemeinden oder „sonstige Fremdenverkehrsgemeinden“ zweckgebundene Beiträge erheben dürfen.

• Was wird von den Einnahmen finanziert?

Die Einnahmen aus der Kurtaxe dürfen nicht einfach in den allgemeinen Haushalt einer Gemeinde fließen. Sie sind ausschließlich dafür bestimmt, touristische Infrastruktur von Heilbädern oder Kurorten sowie touristische Veranstaltungen zu fördern und zu finanzieren. Sie darf nur „im Interesse des Kurgastes selbst“ verwendet werden, heißt es dazu in einem Dokument des Deutschen Heilbäderverbands. Dazu gehören etwa die Pflege von Kurparks, die Gewährleistung der Sicherheit an den Badestränden, kostenlose musikalische Veranstaltungen oder geführte Wanderungen, Radtouren oder Stadtführungen.

Häufig erhalten Gäste, die die Kurtaxe gezahlt haben, zudem freie oder vergünstigte Eintritte zu Stränden, Museen, Ausstellungen, Sehenswürdigkeiten und Bädern. Zunehmend würden dem Deutschen Touristenverband zufolge auch Mobilitätsangebote als Verwendungszweck diskutiert. In Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein erhalten Touristen bereits ermäßigte oder kostenlose Fahrten im öffentlichen Nahverkehrsmitteln.

• Wer muss die Kurtaxe zahlen?

Die Kurtaxenordnungen der einzelnen Gemeinden legen fest, wer Kurtaxe bezahlen muss. In der Regel seien alle Personen zahlungspflichtig, die als „Ortsfremde“ bei ihrem Aufenthalt Gelegenheit haben, „von den für Kurzwecke bereitgestellten Einrichtungen und zu Kurzwecken getroffenen Veranstaltungen Gebrauch zu machen“, heißt es beim Deutschen Heilbäderverband.

In vielen Kurorten sind Kinder von der Zahlung der Kurtaxe ganz oder teilweise befreit. Auf Langeoog etwa gilt der volle Preis von 3,50 Euro ab 16 Jahren, Kinder bezahlen 2,10 Euro pro Übernachtung. Kinder unter sechs Jahren sind von der Abgabe befreit. Manche Gemeinden erheben sogar für Hunde eine Kurtaxe; sie liegt meist zwischen 0,50 und 1 Euro.

Menschen, die sich beruflich im Kurort aufhalten, Verwandte oder Lebenspartner, die bei Anwohnern mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde zu Besuch sind und während ihres Aufenthalts auch dort wohnen, oder Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung die Kurangebote nicht nutzen können, sind meistens von der Zahlungspflicht befreit.

• Was passiert, wenn man einfach nicht zahlt?

In den Kurorten werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Wer die Kurtaxe nicht zahlt oder seinen Zahlungsnachweis einfach an Dritte weitergibt, muss mit einem Bußgeld nach den jeweiligen Bußgeldkatalogen rechnen. Auf Fehmarn werden laut Stadtsatzung bei diesen Vergehen bis zu 500 Euro fällig. Wer in Plau am See in Mecklenburg-Vorpommern einfach keine Kurtaxe entrichtet, muss mit einer Geldbuße von bis zu 2000 Euro rechnen. Noch teurer können Vergehen in Bad Nauheim in Hessen werden: Mit bis zu 50.000 Euro werden diese Ordnungswidrigkeiten geahndet.