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Immobilienverkäufer müssen nicht alle Schäden angeben

Immobilienverkäufer müssen nicht alle Schäden angeben

Berlin. Wer mit dem Gedanken spielt, Immobilien zu erwerben, sollte sich im Vorfeld proaktiv und umfassend über alle Besonderheiten des gewünschten Objekts informieren. Denn ungefragt muss der Verkäufer nicht alle Mängel und Schäden preisgeben.

Laut dem Verband Privater Bauherren (VPB) ist es ein weitverbreiteter Irrtum, dass Verkäufer von Immobilien die Interessenten über Bauschäden und etwaige Mängel in Kenntnis setzen müssen. Darauf weist der Verband in einer Mitteilung hin. „Der Käufer hat kein Recht auf umfassende Aufklärung“, sagt Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands.

Vielmehr sei es die Pflicht des Käufers, sich die Informationen einzuholen. „Immobilienkäufer sollten grundsätzlich skeptisch sein und vor allem kritisch nachfragen.“ Auf Nachfrage Schäden verschweigen, darf der Verkäufer freilich nicht – er würde dann arglistig handeln.

Dem VPB zufolge muss der verkaufswillige Besitzer alle Schäden nennen, die den Käufer vom Erwerb des Objekts abhalten könnten. „Dazu gehören beispielsweise gesundheitsschädliche Baustoffe, die im Haus verbaut sind, wie etwa Asbest“, so Freitag. Voraussetzung ist, dass der Verkäufer davon weiß. Einen Wasserschaden hingegen, der erfolgreich behoben wurde, muss der Verkäufer nicht erwähnen, sofern es keine Nachfrage gibt.

2014-06-20 12:12:39.0