Frühstück ist gerettet: Die Bäckereien in der Region sind auch am Feiertag geöffnet. Fünf Stunden lang dürfen Backwaren über die Ladentheke gehen.
Essen.
Auf frische Brötchen zum Frühstück muss an Fronleichnam (Donnerstag) niemand verzichten. Die Bäckereien in der Region dürfen an dem Feiertag fünf Stunden lang Brötchen, Brot, Kuchen und Torten verkaufen.
Davon würden auch fast alle Bäckereien Gebrauch machen, weil der Feiertag ein umsatzstarker Tag sei, heißt es übereinstimmend bei der Bäckerinnung Rhein Ruhr und dem Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe.
Geschlossen bleiben müssen die Bäckereien nur am zweiten von zwei aufeinanderfolgenden Feiertagen – wie etwa am Pfingstmontag. (tim)