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Müsste Wulff bei Rücktritt auf Präsidenten-Pension verzichten?

Muss Wulff bei Rücktritt auf Präsidenten-Pension verzichten?

Der Bundestag würde bei einem eventuellem Rücktritt von Christian Wulff die Präsidenten-Pension in Frage stellen. Laut einem Medienbericht stehe der Ehrensold dem Bundespräsidenten nur zu, wenn er aus „politischen oder gesundheitlichen Gründen“ ausscheiden würde.

Berlin. 

Im Falle eines Rücktritts kann sich Bundespräsident Christian Wulff des gesetzlich vorgesehenen Ehrensolds nicht sicher sein. Das geht aus einer aktuellen Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor, aus der die „Bild“-Zeitung zitiert. Demnach steht der Ehrensold laut Gesetz zwar auch einem Bundespräsidenten zu, der vor Ablauf seiner Amtszeit ausscheidet. Bedingung ist aber, das Ausscheiden erfolgt aus „politischen oder gesundheitlichen Gründen“. Derzeit liegt der Ehrensold bei 199.000 Euro pro Jahr.

Die mehrseitige juristische Untersuchung geht der Frage nach, was unter „politischen“ Gründen zu verstehen ist, und kommt zu dem Ergebnis: „Gründe, die im privaten Verhalten des Präsidenten liegen, werden eher keine politischen Gründe im Sinne“ des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten sein. Es sprächen vielmehr „starke Argumente“ dafür, dass politische Gründe nur solche seien, die „unmittelbar mit der Ausübung des Amtes des Bundespräsidenten zusammenhängen“.

Allerdings gebe es in der Frage des Ehrensoldes für zurückgetretene Bundespräsidenten bislang „keine Staatspraxis“ und so gut wie keine juristische Kommentierung.

Wulff nutzte offenbar Handy der Firma Groenewolds

Am Freitag wurde bekannt, dass Christian Wulff offenbar in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident über Monate ein Handy genutzt, das einer Firma des befreundeten Filmfinanziers David Groenewold gehörte. Das bestätigte Groenewolds Anwalt der Zeitung „Die Welt“ . Es gebe nach Angaben des Anwalts einen Überlassungsvertrag vom 26. Oktober 2005 für ein Nokia-Mobiltelefon.

Dieser Vertrag sei von Christian Wulff unterschrieben. „Die Nutzung erfolgt entgeltlich. Wulff hat drei Tage nach Eingang der Telefonrechnung den Betrag zu überweisen auf das Konto von David Groenewold“, heißt es laut „Welt“ in dem Vertrag. Dieser soll fast ein Jahr gelaufen sein.

Der Groenewold-Anwalt sagte der Zeitung: „Mein Mandant bedauert es zutiefst, dass ein weiterer Freundschaftsdienst ein falsches Licht auf seine Beziehung zu Christian Wulff wirft. Aus dem Überlassungsvertrag für das Handy ist keiner Seite ein Vorteil erwachsen.“ Bundespräsident Christian Wulff ist noch bis Samstag in Finnland unterwegs. Am Montag will Wulff zum Staatsbesuch nach Italien reisen.