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Hürden für den Autohof

Hürden für den Autohof

Der Bereich Hansastraße, Wattenscheider Straße,--543x199.jpg
Foto: Gero Helm / WAZ FotoPool

Wattenscheid. 

Das ist ein Mammut-Projekt, dieser Autohof. Die Pläne sehen vor: eine Tankstelle mit Waschhalle für Pkw und Lkw, ein Hotel, ein Restaurant mit bürgerlicher Küche im denkmalgeschützten Hofgebäude, ein Fast-Food-Laden, ein Entertainmentcenter, 175 Pkw- und 86-Lkw-Stellplätze.

Die Planung umfasst den gesamten Bereich des denkmalgeschützten Kabeisemannshof nördlich der Wattenscheider Straße, östlich der Wohnsiedlung Elbinger-/Johannisburger Straße und südlich und westlich der Hansastraße. „Zur Reduzierung der Immissionsbelastung ist in einer überarbeiteten Planung der Lkw-Stellplatz östlich der Hansastraße vorgesehen“, teilte am Dienstag die Verwaltung der Bezirksvertretung mit, als Antwort auf eine UWG-Anfrage.

Initiator der Planung ist ein Privatunternehmer unter Beteiligung eines Tankstellenbetreibers. Der Verwaltung wurden diese Pläne vorgestellt; mit der Absicht, dass die Stadt das notwendige Planungsrecht schafft. Der derzeit gültige Bebauungsplan setzt eine „Fläche für die Landwirtschaft“ fest, im Regionalen Flächennutzungsplan ist der Bereich als Grünfläche/Grünzug dargestellt.

Die parlamentarischen Gremien wurden an der Planung bislang nicht beteiligt, da laut Verwaltung „bisher kein Konzept vorgestellt wurde, das Aussicht auf eine Realisierung besitzt“. Die alleinige Lage des Vorhabens westlich der Hansastraße kollidiere mit dem Immissionsschutz, da insbesondere der Lkw-Verkehrs- und Standlärm zu Überschreitung der Grenzwerte an der westlich angrenzenden Wohnsiedlung führen würde. Der im überarbeiteten Konzept dargestellte Lkw-Stellplatz östlich der Hansastraße sei nicht realisierbar, da dort per Planfeststellungsbeschluss Ausgleichsmaßnahmen im Zuge des A40-Ausbaus festgesetzt sind.

Sofern ein rechtlich realisierungsfähiges Konzept vorgestellt würde, wäre eine nötige Änderung der planungsrechtlichen Voraussetzungen nur mit Beteiligung und Zustimmung der parlamentarischen Gremien möglich für eine Baugenehmigung. Auch wenn ein tragfähiges Konzept vorlegt würde, dauere allein die Änderung der planungsrechtlichen Grundlagen mindestens zwei Jahre.