Recklinghausen. Zur Erinnerung: Die Stadt hatte die Benutzungspflicht für den Radweg, der in beide Fahrtrichtungen zu befahren war, aufgehoben. Auslöser war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von November 2010. Demnach dürfen Radfahrer an Straßen, die unter Sicherheitsaspekten als unproblematisch einzustufen sind, nicht zur Nutzung eines Radweges gezwungen werden. Deshalb wurden auch am Beisinger Weg die blauen Schilder entfernt, aus dem "Pflicht-Radweg" wurde so ein "Kann-Radweg". Da dieser aber nicht eindeutig markiert ist und rund um die Polizeiunterkunft ohnehin starker Parkdruck herrscht, eroberten rasch die Autofahrer den asphaltierten Streifen für sich. Das wiederum führte zu Protesten von Anwohnern. .