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Die alte Lohnsteuerkarte hat ausgedient

Die alte Lohnsteuerkarte hat ausgedient

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Marl. 

Für viele war sie ein zuverlässiger Begleiter durchs Arbeitsleben. Doch jetzt ist Schluss: Nach 85 Jahren wird die farbige Pappe „Lohnsteuerkarte“ abgeschafft. Zum letzten Mal haben die Städte sie in diesem Jahr verteilt.

Ab 2012 geht alles elektronisch. Doch dazwischen liegt ein Jahr mit einigen Besonderheiten. „Die Bürger kommen bereits ohne Papiere ins Finanzamt und vertrauen darauf, dass es jetzt elektronisch geht“, berichtet die Leiterin des Finanzamtes Marl, Heike Hürland. Doch die Lage ist anders: Die Lohnsteuerkarte 2010 behält mit allen Eintragungen auch für 2011 ihre Gültigkeit.

Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte zum Jahresende nicht vernichten, sondern muss sie als Grundlage für 2011 verwenden. Das gilt besonders für eingetragene Freibeträge, die ebenfalls – ohne weiteren Antrag – unverändert bei den Berechnungen des Lohnsteuerabzugs 2011 berücksichtigt werden.

Wer heiratet oder ein Kind bekommen hat, kann die damit verbundenen Änderungen oder Neueintragungen auf der Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 noch wie gewohnt bei den Städten vornehmen lassen. Sie werden auch für das Jahr 2011 berücksichtigt.

Für alle Änderungen oder Neueintragungen, die ab 2011 gelten sollen, ist ausschließlich das Finanzamt zuständig. Bisher waren melderechtliche und standesamtliche Änderungen von den Städten auf den Lohnsteuerkarte zu vermerken. Zukünftig ist auch dafür das Finanzamt zuständig. Im Übergangsjahr 2011 hat das Finanzamt noch keine Möglichkeit, diese Änderungen automatisch zu übernehmen. Deshalb müssen für Änderungen die entsprechenden Unterlagen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde) dem Finanzamt vorgelegt werden. „Erst Mitte nächsten Jahres gibt es den Datentransfer zum Bundeszentralamt“, so Heike Hürland, erst danach können die Finanzämter auf diese Daten zugreifen.

Es gibt eine Änderungspflicht für die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge, wenn wegen des Eintrags im Jahr 2010 eine günstigere Steuerklasse oder eine höhere Zahl der Kinderfreibeträge gelten würde als dem Arbeitnehmer für 2011 zusteht. Keine Korrekturpflicht besteht, wenn der Freibetrag des Jahres 2010 für das Jahr 2011 nicht mehr zutrifft.

Das Finanzamt kann Änderungen für 2011 nur auf der Papier-Lohnsteuerkarte 2010 vornehmen, da sie die Grundlage für das Jahr 2011 ist.

Wer 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt, bekommt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung vom Finanzamt. Das gilt auch, falls die Lohnsteuerkarte 2010 verloren ging oder vernichtet wurde. Eine Ausnahme gibt es für Auszubildende, die 2011 eine Lehre beginnen. Sie darf der Arbeitgeber auch ohne Ersatzbescheinigung in die Steuergruppe I eingruppieren, wenn es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Das Lohnsteuerermäßigungsverfahren ändert sich nicht. Anträge sind beim Finanzamt zu stellen.

Wegen der jetzt anlaufenden Umstellungen gibt es in diesem Herbst keine auswärtigen Sprechtage des Marler Finanzamtes (zuständig für Dorsten, Marl, Herten, Haltern und Gladbeck). Erst im nächsten Frühjahr gibt es wieder Beratungen in den Städten. Die Antragsvordrucke sind weiter in den Städten erhältlich und können per Post an das Finanzamt geschickt werden. Infos: www.elster.de