Warstein/Koblenz.
Mit dem Verlesen der 500-seitigen Anklageschrift hat der Prozess gegen 18 Betreiber eines rechtsextremen Internetradios begonnen. Vor dem Landgericht Koblenz muss sich auch ein 36-jähriger Suttroper wegen Volksverhetzung sowie Bildung einer kriminellen Vereinigung verantworten.
Den Angeklagten, die zum Teil aus dem Ruhrgebiet, aber auch anderen Bundesländern stammen, wird vorgeworfen, sich als Administratoren und Moderatoren bei „Widerstand-Radio“ sowohl mit Kommentaren als auch durch das Abspielen von Musiktiteln deutscher und internationaler Skinhead-Bands mit menschenverachtenden, rassistischen und zum Teil nationalsozialistischen Inhalten strafbar gemacht zu haben. Die Texte trug der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Horst Hund im Gerichtssaal vor: Bei 154 Musiktiteln dauerte dieser Teil fast zwei Stunden.
Holocaust geleugnet
In den Liedern von Bands mit Namen wie „Arische Jugend“, „Amok“ oder „Die faschistischen Vier“ würde unter anderem der Holocaust geleugnet, die Tötung von Ausländern und Homosexuellen propagiert und die Vergewaltigung ausländischer Frauen beschrieben. Hund bezeichnete die Inhalte vor Prozessbeginn als „unvorstellbar“. „Solche Internetradios darf es auf deutschem Boden nicht geben“, sagte Hund.
In seiner Anklage schilderte der Leitende Oberstaatsanwalt detailliert, wann die Angeklagten moderierten und unter welchem Spitznamen sie sich ausgaben. Laut Anklageschrift wird sieben Beschuldigten — dazu gehört auch der Angeklagte aus Suttrop — die Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung angelastet. Sie hatten beim Betreiben des Radios eine herausgehobene Stellung; ihnen waren Administratorenrechte eingeräumt. Die anderen haben sich erst später dem „Widerstand-Radio“ angeschlossen.
Bis zu fünf Jahren Haft
Das Radio war nach Gerichtsangaben im Mai 2009 gegründet worden und sendete bis Anfang November 2010. Damals hatte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung in Suttrop Computer und Waffen sichergestellt. Daraufhin wurde der 36-Jährige festgenommen. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Die 12. Strafkammer des Landgerichts hat für diesen Prozess zunächst zehn Verhandlungstage bis zum 21. April angesetzt. Ein Sprecher erklärte jedoch, dass bei großen Zahl der Angeklagten einzelne Verfahren abgetrennt und gesondert verhandelt werden könnten. Im Fall einer Verurteilung droht den Angeklagten je nach Schwere der Schuld eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.