Diskussion im Schützenwesen entbrannte in Münster und Paderborn / Die WP fragte die Schützen in der Region
Warstein.
Das Schützenwesen und ein wesentlicher Bestandteil seiner Tradition sind derzeit Mittelpunkt einer öffentlichen Diskussion. Die Frage lautet: Darf es schwule Königspaare geben, der Schützenkönig seinen Partner als „Königin“ mit auf den Thron hieven? Wir haben bei den Schützen der Region nachgefragt.
Stein des Anstoßes ist ein bereits im August 2011 gestellter Antrag zweier Schützenverbände aus Münster und Paderborn, denen gleichgeschlechtliche Königspaare in ihren Reihen ein Dorn im Auge sind. Am kommenden Sonntag wird der Bund der Historischen Schützenbruderschaften (BDHS) mit Sitz in Leverkusen darüber entscheiden. Die Tendenz scheint klar: „Es kann und soll auch zukünftig schwule Schützenkönige geben, dann aber bitte mit einer Königin an ihrer Seite“, sagte ein Sprecher des BDHS.
Der Antrag ist eine Reaktion auf die Aufregung um ein schwules Königspaar in Münster, das 2011 seine Regentschaft antrat. Schützenkönig Dirk Winter wollte seinen langjährigen Partner Oliver Hermsdorf als „Königin“. Dafür schloss das Paar den Kompromiss, bei öffentlichen Anlässen nicht, wie üblich, neben-, sondern hintereinander zu marschieren. Dirk Winter äußerte sich im Gespräch mit unserer Zeitung enttäuscht, „diskriminierend“ seien die jüngsten Vorgänge.
Der BDHS strebt nun eine verbindliche Regelung an, die zwar homosexuelle Regenten zulässt, diese dann aber dazu verpflichtet, sich einen andersgeschlechtlichen Schützen-Partner zu nehmen. Die Argumentation stützt sich dabei auf die katholisch geprägte Tradition des Schützenwesens, in dem das Sakrament der Ehe „eine wesentlich tiefere Bedeutung habe als jede andere Lebenspartnerschaft“, wie der Kölner Weihbischof Heiner Koch, Bundespräses der Schützen, letztes Jahr erklärte.
DAS SAGEN DIE SCHÜTZEN
Oberst Hubert Gauseweg (57), Bürgerschützengesellschaft Belecke / Möhne: Das ist eigentlich ganz einfach. Es gibt eine Satzung, in der steht, dass der Vorstand über die Königin zu entscheiden hat. Es heißt: Köni
gin.
Wenn die Generalversammlung über eine Änderung dieser Satzung entscheidet, wäre auch ein anderer Fall denkbar. Aber dafür sehe ich im Moment keinen Bedarf.
Was glauben Sie? Sollte es grundsätzlich möglich sein, dass es ein homosexuelles Königspaar gibt? Dass also zwei Männer einen Verein oder eine Bruderschaft für ein Jahr regieren? Oder sollte ein König nur mit einer Königin regieren dürfen? Bewerten Sie unseren Artikel an dieser Stelle, schreiben Sie uns eine E-Mail an warstein@westfalenpost.de oder rufen Sie uns direkt in der Redaktion an unter Tel.: 802021.
Wir freuen uns über ihre Reaktionen zu diesem Thema.
Karl Jansen (64) aus Menden, Bundesoberst des Sauerländer Schützenbundes: Bei uns im Bund ist noch nicht der Fall eingetreten, dass man darüber zu entscheiden hatte. Aber wir vom Schützenbund schreiben den Vereinen im Einzelnen nichts vor. Jeder Verein hat seine Satzung, nach der er sich richtet. Und diese Satzungen haben Traditionen, sind gewachsen und natürlich auch kirchlich geprägt.
Thomas Schulte (44), Oberst der Schützenbruderschaft St. Georg Sichtigvor: Darüber haben wir bei uns noch nicht gesprochen, weil sich bei uns einfach diese Frage noch nicht gestellt hat. Meines Wissens haben wir kein homosexuelles Mitglied. Aber es sollte mal Thema sein, damit alle wissen, woran sie sind. Ich denke aber, egal welche Orientierung der König hat, eine Königin gehört dazu.
Oberst Stephan Weber (42) von der St.-Hubertus-Schützenbruderschaft Suttrop: Es heißt bei uns ja: Glaube, Sitte, Heimat. Und wenn man ein homosexuelles Königspaar hätte, käme das dem ‘Glaube und Sitte’ nicht mehr nach. Wir sind kein Karnevalsverein, sondern etwas konservativer aufgestellt, mit anderen Strukturen. Deswegen kann ich der Argumentation des Dachverbands schon folgen.
Jürgen Kieseler (55), Oberst der Bürgerschützengesellschaft Warstein: Ich bin der Meinung, dass sich die Schützenvereine nicht den Entwicklungen der heutigen Zeit verschließen sollen. Wenn es einen homosexuellen König gibt, sollte er auch seinen Partner einbeziehen dürfen. Die Bedenken kann ich natürlich auch verstehen. Er sollte vielleicht bei offiziellen Anlässen allein marschieren.