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Neues Gesetz berührt Warstein unmittelbar

Neues Gesetz berührt Warstein unmittelbar

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Foto: www.blossey.eu
„Zum Schutz der Trinkwasserversorgung wird die Rohstoffgewinnung in Wasserschutzgebieten reglementiert“ – so steht es in der Mitteilung des Landesumweltministeriums zum Entwurf des neuen Landeswassergesetzes (LWG). Vieles von dem, was nun beraten wird, könnte großen Einfluss auf die Warsteiner Debatte um Steinabbau und Trinkwasserschutz haben.

Warstein. 

„Da steckt sicherlich eine Chance drin“, sagt Bürgermeister Thomas Schöne auf Anfrage der WP. Auch das Urteil des OVG Münster im November deutete in diese Richtung: Explizit bezog sich der Senat des Gerichts dabei auf den Schutz des Grundwassers. Laut Paragraf 48, Absatz 2 des Bundesberggesetzes kann die für die Zulassung von Betriebsplänen zuständige Behörde eine Aufsuchung oder eine Gewinnung (von Rohstoffen, Anm. d. Redaktion) beschränken oder untersagen, soweit ihr „überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen“. Zu diesen öffentlichen Interessen gehörten auch wasserrechtliche Vorschriften, so das Gericht.

Komplexe Verhandlungen

Diese Auffassung schwingt auch in dem Entwurf für das neue Landeswassergesetz mit: Die Landesregierung wolle den Schutz der Wasservorkommen zur öffentlichen Trinkwasserversorgung verbessern, heißt es aus dem Umweltministerium. Dazu zähle auch, dass man landesweit einheitliche Standards für Wasserschutzgebiete anstrebe – ein entscheidender Punkt für Warstein: Das OVG Münster hatte in seinem Urteil vom 18. November die Wasserschutzgebietsverordnung für den Warsteiner Massenkalk von 1991 für rechtswidrig und nichtig erklärt – weil damals wesentliche Unterlagen gefehlt hätten, veraltet gewesen seien oder nicht berücksichtigt wurden. Die dadurch fällig gewordene Überarbeitung der Verordnung hatten Vertreter des Lörmecke-Wasserwerks und der Trinkwasser-Initiative bereits im November als „Chance“ begrüßt.

Die Trinkwasser-Initiative sieht durch das Urteil sogar die Basis für den Steinabbau in Warstein als nicht mehr gegeben an (wir berichteten). Der Vorsitzende der Initiative, Werner Braukmann, forderte in diesem Zusammenhang ein stärkeres Handeln der Stadt ein: „Sie muss das Hauptinteresse in diesem Konflikt, nämlich den Schutz der Hillenbergquelle, nun auch selbst und massiv vertreten.“

Bürgermeister Schöne sagte dazu auf Anfrage der WP: „Wir haben die Diskussion um den Schutz der Trinkwasserversorgung insbesondere nach dem Urteil des OVG Münster sehr aufmerksam verfolgt. Gleichzeitig befinden wir uns momentan in sehr komplexen Verhandlungen zur Warsteiner Vereinbarung.“ Die Warsteiner Vereinbarung soll die Grundlagen des Steinabbaus und der Trinkwassergewinnung in Warstein regeln – ein Komplex, der durch das Urteil des OVG und den Entwurf des LWG unmittelbar berührt wird. „Unser Ziel ist, dass die Vereinbarung vor dem Sommer steht“, so Schöne.