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Künftig kommt der Schornsteinfeger nicht mehr automatisch

Künftig kommt der Schornsteinfeger nicht mehr automatisch

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Foto: WAZ FotoPool
Im kommenden Jahr greift die europaweite Änderung bei der Wahl der Schornsteinfegern. Dann kann jeder Hauseigentümer wechseln. Billiger wird’s wohl eher nicht.

Warstein. 

Zur Zeit ist die Sache noch einfach: Fünf Bezirksschornsteinfegermeister teilen sich in Warstein die Haushalte und Feuerungsanlagen, sorgen dafür, dass die Schlote gereinigt sind, die Heizungen ordnungsgemäß (und damit auch umweltschonend) funktionieren. Sie sind von der Bezirksregierung Arnsberg bestellt. Konkurrenz gibt es nicht: Die Schornsteinfeger haben das Monopol für Kehr- und Messarbeiten in ihren jeweiligen Bezirken. Noch.

Monopol gekippt

Das Monopol wird 2013 durch EU-Recht gekippt. Ab dann haben alle Haushalte die Möglichkeit, sich ihren Schornsteinfeger selbst auszuwählen. Bislang sind Bezirksschornsteinfegermeister für ihren Bezirk verantwortlich. Sie führen die Aufträge mit ihren Angestellten aus. Und der Bezirk war so etwas wie eine Beschäftigungsgarantie: Bis zum Ruhestand „gehörte“ ihnen der jeweilige Bezirk. Nach der Gesetzesänderung gibt es zwar weiter die Bezirke, sind diese einem Meister zugeteilt. Aber das nur für sieben Jahre, ehe sie neu ausgeschrieben werden. Die Qualifikation entscheidet, wer dann den jeweiligen Bezirk für die nächste Zeit bekommt.

Hinzu kommt: Der Bezirksschornsteinfeger verliert das Monopol in seinem Bezirk: Bereits jetzt gibt es ein Register des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA), in dem alle Anbieter von Schornsteinfegerarbeiten stehen. Hausbesitzer können sich dann nach eigenen Wünschen und Vorlieben einen Schornsteinfeger auswählen. Derzeit kann man in der Liste nach Namen oder Orten suchen und findet die jeweiligen Bezirksschornsteinfeger.

Um ihre Existenz braucht sich der bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger – so die künftige Bezeichnung der Bezirksschornsteinfegermeister – nicht sorgen, schließlich bleiben hoheitliche Aufgaben. Die Feuerstättenschau ist nach drei und dann vier Jahren erforderlich, erläutert Hans-Dieter Bamberg (58) aus Warstein.

Vertrag schließen

Allerdings besucht der Schornsteinfeger künftig nicht mehr von sich aus die Häuser, um die Schlote zu reinigen. Stattdessen muss der Haus- oder Wohnungseigentümer den Schornsteinfeger beauftragen und mit ihm einen Vertrag schließen. Das kann der langjährige Schornsteinfegermeister sein. Oder auch ein anderer — gegebenenfalls auch ausländischer – Anbieter.

Ob damit der Wettbewerb größer und die Preise für die Kunden kleiner werden? Die Schornsteinfeger haben da ihre Zweifel. Auch Hans-Dieter Bamberg : „Unsere Gebühren sind auf den Besuch von Haus zu Haus angelegt.“ So möchte er es auch weiter anbieten. Wird er künftig separat gerufen, „mache ich das nicht für den gleichen Preis.“

Das so genannte Kehrbuch führt ohnehin der jeweilige Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger, der die vorgeschriebene Feuerstättenschau und die Kontrolle neuer Anlagen gleichfalls beibehält.

Eigentümer in der Pflicht

Damit sind künftig die Hauseigentümer in der Pflicht: Diese haben den Feuerstättenbescheid ausgehändigt bekommen, in denen steht, welche Prüfungen der Heizungen in welchen Abständen zu erfolgen haben. Bleibt es beim bisherigen Schornsteinfeger, erledigt dieser die Protokollierung. Bamberg hat bereits rund 800 entsprechende Regelungen (bei 2000 Feuerstätten in seinem Bezirk) von den Kunden zurück bekommen. Übernimmt ein Mitbewerber, händigt dieser eine Bestätigung aus, die wiederum an den Bezirksschornsteinfeger zu übermitteln ist. Was der für die Datenpflege bekommt, sei noch nicht geregelt, so Bamberg.

Bemerkt der zuständige Schornsteinfeger einen fehlenden Eintrag, meldet er dies beim Kreis, der den Eigentümer anschreibt. Auf ihn kann eine so genannte Zwangskehrung und ein Bußgeld zukommen.

„Jeder hat das Recht zu wechseln“, betont Hans-Dieter Bamberg, „… und wenn etwa der Kollege aus Belecke meint, dass er billiger fegen kann, soll er das tun.“ Auf der anderen Seite kann der Warsteiner nun zahlungsunwillige Kunden außen vor lassen: „Ich muss dann da nicht mehr hin.“