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Beitragsservice ist in Warstein schneller als das Sozialamt

Beitragsservice ist in Warstein schneller als das Sozialamt

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Foto: dpa
Asylbewerber in Warstein haben Post vom Beitragsservice (ehemalige GEZ) bekommen. Dabei müssen sie den Rundfunkbeitrag gar nicht bezahlen.

Warstein. 

Seit Januar 2013 ist es eigentlich ganz einfach: Wer in Deutschland seinen Wohnsitz anmeldet, zahlt für diese Adresse einen monatlichen Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro. Es gibt Ausnahmen für Menschen, die von Sozialhilfe leben und auch Asylbewerber sind von dem Beitrag befreit – eigentlich.

In der ehemaligen Gutenbergschule, die seit einer Woche das neue Zuhause von 30 Asylbewerbern ist, flatterten diese Woche trotzdem Aufforderungen zur Anmeldung in den Postkasten. Große Verwirrung löste das offiziell wirkende Schreiben unter den jungen Männern aus: Ist dies die ersehnte Einladung zum Gespräch nach Bielefeld oder Dortmund? Es bedurfte langer Erklärungen des zufällig anwesenden Bürgermeisters und der beiden Hausmeister, bis den Flüchtlingen klar war, dass es sich um ein Schriftstück handelt, dass für sie keinerlei Wert besitzt.

Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist klar geregelt – eigentlich

Doch wie kommt es überhaupt dazu, dass Asylbewerber von dem Beitragsservice (vormals GEZ) angeschrieben werden? Denn eigentlich ist die Befreiung von dem Rundfunkbeitrag für sie klar geregelt: „Asylbewerber müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht Asylbewerbern, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu“, heißt es in einer Pressemitteilung des Beitragsservice. Doch in der Praxis läuft es nicht ganz so rund: Sobald Asylbewerber registriert sind und das heimische Sozialamt ihre Meldedaten erfasst hat, werden diese Daten automatisch an den Beitragsservice weitergegeben. Dabei fehlt jedoch die Information, dass es sich um einen Asylbewerber handelt; der Beitragsservice geht also zunächst davon aus, dass es sich um eine Ersterfassung einer neuen Wohnung handelt – und schreibt deswegen die Bewohner an.

Der Beitragsservice sieht die jeweilige Stadt in der Pflicht, mitzuteilen, dass es sich bei einer Adresse um eine Flüchtlingsunterkunft handelt. Liegt diese Information vor, sperrt der Beitragsservice die entsprechende Adresse, damit die Aufforderung zur Beitragszahlung gar nicht erst an die Asylbewerber verschickt werden. Franz Wiese, in dessen Fachbereich das zuständige Sozialamt fällt, erklärt, dass dies in Warstein auch genau so gehandhabt wird: „Die Gemeinschaftsunterkünfte werden von uns an den Beitragsservice gemeldet, damit klar ist, dass dorthin keine Meldeaufforderungen verschickt werden müssen.“ Angesichts der Kürze der Zeit, in der die Gutenbergschule hergerichtet wurde und die Asylbewerber einzogen, könnte die entsprechende Meldung noch nicht beim Beitragsservice vorgelegen haben, als die Anschreiben verschickt wurden.

„Manche Dinge scheinen doch erstaunlich schnell zu gehen“

„Wir werden das bei uns sofort prüfen, ob die Meldung schon rausgegangen ist“, so Wiese im Gespräch mit der WP. Dass der Beitragsservice innerhalb einer Woche die Schreiben an die Asylbewerber verschickt hat, während im Sozialamt die Arbeitsbelastung stetig anwächst, kommentiert Franz Wiese so: „Manche Dinge scheinen doch erstaunlich schnell zu gehen.“

Asylbewerbern aus den Gemeinschaftsunterkünften, die ein solches Schreiben des Beitragsservice erhalten haben, rät er, dieses zum nächsten Gespräch auf dem Sozialamt mitzubringen oder es den Hausmeistern zu zeigen, um die Situation zu klären.