Die Klever Staatsanwaltschaft hat 1.000 Euro für Hinweise ausgeblobt, die zur Ermittlung eines Brandanschlägers führen. Die Duisburger Polizei ruft Zeugen auf, sich zu melden. Nur durch Glück kam bei dem Anschlag in Moers niemand zu Schaden.
Duisburg.
Die Klever Staatsanwaltschaft hat 1.000 Euro für Hinweise ausgeblobt, die zur Ermittlung eines Brandanschlägers führen. Die Duisburger Polizei ruft Zeugen auf, sich zu melden. Nur durch Glück kam bei dem Anschlag in Moers niemand zu Schaden.
In der Nacht zum 3. August war um 0.55 Uhr im Moerser Ortsteil Asberg ein Brandsatz auf ein Haus in der Davidstraße 2 geworfen worden. Die Polizei geht davon aus, dass ein oder mehrere Unbekannte eine mit brennbarer Flüssigkeit gefüllte Flasche mit angezündeter Lunte in Richtung eines geöffneten Fensters geschleudert hatten. Im Zimmer dahinter schliefen den Angaben nach mehrere Personen.
Nur mit Glück sei ihnen nichts passiert, so die Polizei. Die Bierflasche verfehlte demnach das Fenster und zersplitterte an der Fensterbank, ohne zu explodieren. Der oder die Täter flüchteten unerkannt vom Tatort. „Wäre das hinterhältige Attentat erfolgreich gewesen, hätte es fatale Folgen gehabt“, schreibt die Polizei am Mittwoch in einer Mitteilung.
Kein konkreter Tatverdacht
Bis heute, so hieß es, hätten die Ermittlungen der Kriminalpolizei keinen konkreten Täterverdacht ergeben. Ein Motiv für die Tat liege weiterhin im Dunkeln. Mit der in Aussicht gestellten Belohnung erhoffen sich die Ermittler jetzt neue Fahndungsansätze.
Hinweise nimmt die Duisburger Mordkommission unter der Rufnummer 0203-2800 entgegen, jede andere Polizeidienststelle sowie die in Moers ansässige Staatsanwaltschaft aus Kleve (Tel.: 02841-999100) seien ebenfalls Ansprechpartner.
Über die Zuerkennung, Verteilung und Auszahlung des ausgelobten Betrages entscheidet laut Duisburger Polizei der Leitende Oberstaatsanwalt in Kleve „nach Maßgabe der Bedeutung der einzelnen Hinweise“. Die Belohnung sei ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, teilte die Polizei mit.