Rheinberg.
Karl Rohr versteht die Welt nicht mehr. Einmal im Jahr verlässt er Deutschland für rund vier Monate, lebt dann auf Lanzarote. Für diesen Zeitraum hatte er immer sein Fernsehgerät bei der GEZ, die seit diesem Jahr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio heißt, abgemeldet. Er musste dementsprechend für ein Quartal keine Gebühren bezahlen. Doch mit der Umwandlung der GEZ zum Beitragsservice veränderte sich für den Rheinberger alles. „Die haben meinen Antrag abgelehnt.“ Somit zahlt Karl Rohr ab sofort das gesamte Jahr für etwas, das er in Deutschland aber nur acht Monate nutzt.
Zum besseren Verständnis
Die Begründung, die Karl Rohr bekam, war für ihn nicht nachvollziehbar. In einem Schreiben vom Beitragsservice hieß es: Im privaten Bereich sei für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Es sei nicht mehr entscheidend, ob Rundfunkgeräte vorhanden sind. Auch spiele es keine Rolle, wie lange und wie häufig die Wohnung genutzt werde. Mit der Reform habe der Gesetzgeber die Rundfunkfinanzierung besser verständlich und gerechter gestaltet.
Für Karl Rohr sind diese Sätze eher unverständlich und nicht einfach. Im Gegenteil.
Denn nun ist alles schwieriger geworden. „Vorher konnte ich meine Geräte mühelos abmelden. Ich kann alles abmelden. Die Zeitung, die Brötchen und sogar das Auto – das alles ist kein Problem.“ Dass er seine Rundfunkgeräte nicht mehr abmelden kann, macht für den Rheinberger deshalb keinen Sinn. „Ich habe in der Schule gelernt, dass ich nur für das zahlen muss, was ich auch in Anspruch nehme. Also wüsste ich nicht warum ich Rundfunkgebühren zahlen soll, wenn ich nicht da bin.“
Für alle gerechter
Kristina Bausch aus der Presseabteilung des WDR bestätigt, dass es vor der Änderung möglich war, die Rundfunkgeräte zeitweise abzumelden. „Das ist richtig, man muss es aber relativieren“, erklärte sie. Es sei schwer eine Grenze zu ziehen. Einige seien vier Wochen weg, andere drei Monate. Es wäre ein riesiger Verwaltungsaufwand, wenn jeder, der Deutschland zeitweise verlasse, seine Rundfunkgeräte abmelde. „Früher ging das, da der Rundfunkbeitrag an die Geräte geknüpft war. Jetzt ist er an die Wohnung geknüpft.“ Das diene der Vereinfachung und sei für alle gerechter.
Um die Rundfunkgebühren zu sparen, müsste Rohr schon seine komplette Wohnung abmelden. Die Frage, ob solche Sachverhalte wie bei Karl Rohr früher eher Einzelfälle waren, beantwortete Bausch mit einem Ja.
Inwiefern diese neue Regelung zur Vermeidung eines Verwaltungsaufwands dann notwendig ist, bleibt unbeantwortet. Schließlich waren solche Abmeldungen, laut Kristina Bausch, ja nur Einzelfälle.