In der Diskussion um das Bundesteilhabegesetz mit seiner weitreichenden Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen fordert das Aktionsbündnis „Für die Würde der Städte“ eine gesetzliche Klausel bei der Finanzierung, wonach Mehrbelastungen und Ausgabendynamiken vom Bund getragen werden, teilt die Stadt mit. Das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung gegebene Versprechen, die Kommunen mit fünf Milliarden Euro Bundesgeld zu entlasten, müsse „ohne Abstriche wirksam werden und dürfe nicht an anderer Stelle angeknabbert“ werden. Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass Entlastungen der Kommunen sofort wieder mit neuen Aufgaben für die Kommunen befrachtet wurden, dürfen sich nicht wiederholen.“
Es sei nicht akzeptabel, wenn der Bund für Sonderaufgaben Mittel zur Verfügung stellt, die für die Kommunen vorgesehen sind, und Länder, die für die Verteilung dieser Mittel auf ihre Kommunen verantwortlich sind, sich in erheblichem Umfang selbst bedienen und nur einen Teil weiterleiten, so die Stadt weiter.
Hinter den Forderungen des Bündnisses stünden auch Hernes OB Frank Dudda und Kämmerer Hans-Werner Klee. „Das Bundesteilhabegesetz darf nicht zu Mehrkosten für die Kommunen führen. Herne hat in den letzten Jahren einen sukzessiven Anstieg der Sozialaufwendungen verzeichnen müssen, die die Handlungsfreiheit sehr stark eingeschränkt hat. Weitere Ausweitungen der Sozialleistungen dürfen nicht zu Lasten der Kommunen gehen. Auch das Bundesteilhabegesetz darf nicht zu weiteren Kostenbelastungen der Kommunen führen“, sagt Klee. Am besten sei es, wenn im Bundesteilhabegesetz geregelt werde, wer Mehrkosten tragen müsse. Dies sei nur konsequent, wenn man nicht durch die Hintertür den Kommunen die jetzt gewährten fünf Milliarden Euro wieder wegnehmen wolle.