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Initiative sieht Bedarf nicht begründet

Initiative sieht Bedarf nicht begründet

Dinslaken. 

Ab kommenden Montag können nicht nur die Unterlagen unter die Lupe genommen werden, sondern auch Einwendungen eingereicht werden. Damit sie im Verfahren berücksichtigt werden, müssen die Schreiben bis zum 9. September bei der Bezirksregierung eingereicht sein. Wie es auf der Internetseite der Bürgerinitiative gegen Giftmüll (BiGG) heißt, nehme sie bis zum 8. September Einwendungen entgegen, um sie einen Tag später direkt bei der Bezirksregierung Düsseldorf abzugeben. Schon zweimal lagen Unterlagen zur Deponie-Erweiterung öffentlich aus. Dabei sind rund 1300 Einwendungen eingereicht worden.

Sie sollten auf dem Ende Mai begonnenen Erörterungstermin behandelt werden. Doch nach der Kritik von BUND und BiGG wurde der Termin zunächst unterbrochen und am 1. Juni dann ausgesetzt. Mittlerweile hat die Bezirksregierung Düsseldorf entschieden, den Termin am 21. September in der Stadthalle Walsum fortzusetzen (wir berichteten).

Die BiGG sowie der BUND möchte die Pläne von Thyssen Krupp durchkreuzen und die Erweiterung der Deponie Wehofen verhindern. Einen Teilerfolg hatten die Gegner des Vorhabens beim Erörterungstermin Ende Mai erzielt.

Das Aussetzen des Termins betrachten BUND und BiGG als Bestätigung ihrer Auffassung, dass für eine Erweiterung der Deponie Wehofen der Bedarf nicht begründet werden könne und keine ernsthafte Alternativprüfung vorgenommen wurde. Des Weiteren fordern die Gegner, dass die Bezirksregierung durch eigene Gutachter prüft, ob der Standort Wehofen für eine Deponie geeignet ist. Dies sei eine ureigene Prüfaufgabe der Bezirksregierung, die nicht an den Antragsteller delegiert werden kann, heißt es in einer Anfang Juni veröffentlichten Pressemitteilung.

Die von Thyssen Krupp eingereichte Abfrageliste, sei nicht geeignet, „als echte und nachvollziehbare Prüfung von Standortalternativen zu gelten“.