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Strenge Auflagen für Baustelle in der Büre

Strenge Auflagen für Baustelle in der Büre

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Foto: Ralf Hermann
Investor hat Speicherbecken sowie Skiverleih nicht wie geplant gebaut / Baustopp durch den HSK / Versuch, eine „Brücke zu bauen“

Winterberg. 

(rah) Alles andere als amüsiert, dafür aber äußerst empört zeigten sich Winterbergs Bürgermeister Werner Eickler und der Stadtrat jetzt über ein Bauvorhaben eines Investors in der Büre, über das der Hochsauerlandkreis mittlerweile einen Baustopp verhängt hat.

Was ist passiert? In der Büre sollte ursprünglich ein unterirdischer Wasserspeicher mit Kühltürmen sowie ein Skiverleih auf dem Speicherbecken entstehen. Nun hat der Bauherr nicht nur vor Erteilung der Baugenehmigung durch den Hochsauerlandkreis angefangen zu bauen, er hat das Speicherbecken zudem nicht wie geplant vollständig unter der Erde angelegt. Mit gravierenden Auswirkungen für das landschaftliche Erscheinungsbild in unmittelbarer Nähe des Skiliftkarussells und des Landal-Ferienparks.

Nun muss der Investor das Gebäude zwar nicht abreißen, allerdings hat der Stadtrat ihm bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung strenge Auflagen mit auf den Weg gegeben, um den Komplex noch einigermaßen verträglich in das Landschaftsbild einzupassen.

So muss der Bauherr, bevor der Rat über einen geänderten Bauantrag entscheidet, u. a. eine schriftliche Vereinbarung mit der Stadt über die äußere Gestaltung der Gebäude und sonstigen Einrichtungen sowie deren Einfügung in das Orts- und Landschaftsbild eingehen. Ausgehandelt wird zudem, bis zu welchem Zeitpunkt die jeweiligen Maßnahmen umzusetzen sind. Der Investor wird ferner verpflichtet, eine dreidimensionale Visualisierung vorzulegen, aus der sich eine eindeutige Beurteilung der Vorhaben bezüglich der Gestaltung sowie der Einfügung in das Orts- und Landschaftsbild ergibt. „Vor Ausführung der jeweiligen Arbeiten hat der Bauherr der Stadt die konkreten Ausführungspläne, Materialien, Muster etc. zur Genehmigung vorzulegen. Mit der Bauausführung darf erst nach Erteilung der Genehmigung durch die Stadt begonnen werden“, heißt es in dem Beschluss weiter. Auch Vertragsstrafen werden in die Vereinbarung aufgenommen.

Das Stadtparlament wandelte auf einem schmalen Grat. Zum einen war es bestrebt, dem Investor eine Brücke zu bauen, zum anderen waren sowohl der Bürgermeister als auch die Ratsmitglieder darauf bedacht, kein falsches Signal angesichts eines zu weichen Beschlusses nach außen zu senden. „Wir dürfen hier zum Beispiel bei einem normalen Häuslebauer, der mitunter strenge Bauauflagen erfüllen muss, nicht den Eindruck erwecken, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird“, fasste es Werner Eickler zusammen.

Der Bürgermeister betonte zudem, dass auch der Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde mit Argusaugen nach Winterberg schaue. „Wir müssen aufpassen, dass wir hier keinen Imageverlust bei Behörden erleiden, die uns in der Vergangenheit bei Baugenehmigungen immer sehr wohlwollend begleitet haben. Und wir dürfen uns die Bürger nicht verprellen. So ein Fall ist uns und auch dem HSK noch nicht untergekommen.“

Wort „Abriss“ gefallen

Eickler machte aber auch klar, dass es bei keinem Einvernehmen im Rat zu einem Abriss des Gebäudes kommen werde. So müsse nun versucht werden, eine Brücke zu bauen.

Martin Schnorbus (CDU) machte deutlich, dass in der Fraktion sehr wohl das Wort „Abriss“ gefallen sei. „Der Bauausschuss wird es in Zukunft schwerer haben, da uns dieser Fall immer wieder vorgesetzt wird. Mit den Auflagen können wir aber leben, auch wenn wir es schweren Herzens tun.“ Der CDU-Fraktions-Vorsitzende Andreas Pieper sah bei allem Ärger nun die Chance, über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ein sauberes, landschaftsgerechtes Gesamtkonzept für die Büre zu erstellen. SPD-Stadtrat Arnold Brieden betonte, dass die Auflagen für den Investor zeitlich klar festgelegt werden müssten. Einig waren sich die Fraktionen, dass sich der Rat bei künftigen Entscheidungen zu diesem Bauvorhaben nicht unter Zeitdruck setzen lasse.