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Siedlinghausen will Bürgerbegehren

Siedlinghausen will Bürgerbegehren

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Foto: Rita Maurer
  • Kriterien für eigenständige dreizügige Sekundarschule erfüllt
  • Stadtrat vor Beschluss nicht ausreichend informiert
  • Ratsfraktionen debattieren über Bürgerbegehren

Siedlinghausen. 

Die Siedlinghauser geben ihre Schule noch nicht auf. Gestern meldeten sie bei der Stadt Winterberg offiziell ein Bürgerbegehren an. Ziel der neun Unterzeichner dieser Anmeldung, die für eine große Gruppe an Siedlinghausern stehen, ist es, eine eigene Sekundarschule für die Stadt Winterberg mit Standorten in Siedlinghausen und Winterberg einzurichten und den Ratsbeschluss vom 5. Juli außer Kraft zu setzen. In diesem Beschluss hatten der Winterberger Rat mit knapper Mehrheit dafür eine gemeinsame Sekundarschule mit den Städten Hallenberg und Medebach ab dem Schuljahr 2017/2018 votiert (wir berichteten). Siedlinghausen würde dadurch seinen bisherigen Verbundschul-Standort verlieren.

„Soll die Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen erhalten werden und in eine eigenständige Sekundarschule Winterberg-Siedlinghausen überführt werden?“ – so lautet in der Anmeldung die formal erforderliche Frage, die allen Bewohnern der gesamten Stadt Winterberg im Bürgerbegehren gestellt werden soll.

In der Begründung dazu heißt es, dass die jetzige Verbundschule Winterberg-Siedlinghausen mit derzeit 487 Schülern die Kriterien für eine eigenständige dreizügige Sekundarschule mit 75 Schülern pro Jahrgang erfüllen würde, die Verbundschule Medebach-Hallenberg mit 396 Schülern dagegen nicht. Daher wird befürchtet, dass der von den allen drei Stadträten beschlossene Hauptstandort der künftigen Sekundarschule in Medebach nicht dauerhaft die per Schulgesetz geforderten Zahlen erfüllen und damit den Teilstandort Winterberg gefährden könnte.

Als weiteres Argument wird angeführt, dass der Stadtrat vor dem Beschluss nicht ausreichend informiert gewesen sein soll. Es sei nicht sicher, ob es für den nötigen Anbau an die Aula des Schulgebäudes in Winterberg eine baurechtliche Genehmigung geben werde, somit seien auch die Baukosten nicht klar. Weiter gebe es keine umfassende, unabhängige Schulentwicklungsplanung, bei der Nachbarstädte sowie die Jugendhilfeplanung berücksichtigt seien.

Abstimmung mit Rechtsanwalt

„Es gibt nur drei Wege, eine aus unserer Sicht falsche politische Entscheidung rückgängig zu machen“, erklärt Frank Kräling als einer der Mit-Initiatoren auf Nachfrage der WP. Neben Elternklagen vor dem Verwaltungsgericht oder der für unwahrscheinlich gehaltenen Rücknahme durch den Rat sei dies nun das angestrebte Verfahren, das in Abstimmung mit einem Rechtsanwalt aus Düsseldorf erfolgt. Voraussichtlich werde ein Gericht entscheiden müssen oder wesentlich dazu beitragen.

Die Vertreter aller Ratsfraktionen haben gestern Abend über das angekündigte Bürgerbegehren debattiert und wollen sich erst anschließend äußern. Eine Schulentwicklungsplanung sei jedoch nach gesetzlichen Vorgaben erstellt worden. Für die Baugenehmigung lägen zudem die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, was dem Rat bekannt gewesen sei.