Das Oversum Vital Resort macht weiter negative Schlagzeilen. Nach der Insolvenz der Badbetreiberin zum 1. Mai diesen Jahres hat nun auch die Eigentums-Gesellschaft des gesamten Komplexes, die Aquasphere Winterberg GmbH, beim zuständigen Amtsgericht Arnsberg einen Antrag auf Eröffnung einer Planinsolvenz gestellt. Dies teilte der Berater der Aquasphere Winterberg GmbH, Thomas Krall, gestern nach einer Anfrage unserer Zeitung mit.
Winterberg.
Das Oversum Vital Resort macht weiter negative Schlagzeilen. Nach der Insolvenz der Badbetreiberin zum 1. Mai diesen Jahres hat nun auch die Eigentums-Gesellschaft des gesamten Komplexes, die Aquasphere Winterberg GmbH, beim zuständigen Amtsgericht Arnsberg einen Antrag auf Eröffnung einer Planinsolvenz gestellt. Dies teilte der Berater der Aquasphere Winterberg GmbH, Thomas Krall, gestern nach einer Anfrage unserer Zeitung mit.
„Die Aquasphere Winterberg GmbH hat beim Amtsgericht in Arnsberg am 21.06.2013, abends, den Antrag auf Eröffnung einer Planinsolvenz gestellt. Die Aquasphere Winterberg GmbH will damit die gesetzlich vorgesehene Form der Bereinigung wirtschaftlicher Altlasten nutzen, um in der Folge eine wirtschaftliche Grundlage als Grundstücksgesellschaft zu erhalten, die den operativen Betrieb langfristig an Dritte auf Basis von Miet- oder Pachtverträgen vergibt“, schreibt Thomas Krall. Wann und wie das Bad nach den bestehenden vertraglichen Regelungen der Stadt Winterberg zur Verfügung gestellt werde, müsse nun der vorläufige Insolvenzverwalter regeln, so Krall.
Der Insolvenzantrag kommt just in der Zeit, in der das Sportbad nun acht Wochen am Stück geschlossen ist. Heute läuft diese Frist ab und somit – folgt man der rechtlichen Einschätzung der Stadt Winterberg – könnte die Stadt einen Heimfall-Anspruch geltend machen, um wieder Herr im eigenen Bad und Haus zu werden. Dieser Einschätzung folgt der Aquasphere-Berater allerdings nicht. Relevant, so Krall, sei diese Frist „aus unserer Sicht nicht, weil die Stadt durch ihr Verhalten zu dieser Situation maßgeblich beigetragen hat. Auch die Formulierung des Heimfalles im Vertrag ist nicht rechtssicher gewählt“. Die Aqua-sphere habe nie die Aufnahme des Betriebes angekündigt, sondern die Einhaltung der Verträge mit der Stadt. Dies sei in der Öffentlichkeit von der Stadt falsch dargestellt worden. Eine vertragliche Pflicht, das Bad der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, sei mit der Stadt nie vereinbart worden, so Krall.
Dies sieht die Stadt anders. Und tatsächlich hatte u.a. der Insolvenzverwalter der damaligen Badbetreiberin in einer damals mit den Beteiligten abgestimmten Pressemitteilung insbesondere erklärt, dass die Aquasphere Winterberg GmbH den Badbetrieb sowie die Mitarbeiter übernehmen werde. Kurze Zeit später war das Bad geschlossen.
Krall kritisiert in seiner Stellungnahme erneut die „völlig unverständliche Insolvenz“ der Vitalresort Winterberg GmbH als Badbetreiberin. Danach habe kein Badbetrieb mehr stattfinden können, da die Aquasphere eine reine Besitzgesellschaft sei, die kein Personal beschäftige und nie selbst für den Betrieb irgendwelcher Einrichtungen, schon gar nicht für das Bad, vorgesehen gewesen war. „Wenn die Aqua-sphere jetzt die Segel streichen muss, dann liegt die Verantwortung hierfür bei der Stadt Winterberg“, betont Krall. Die Stadt Winterberg hat diese Vorwürfe immer zurückgewiesen und die Insolvenz zudem als zwingend notwendig verteidigt.
Schon vor Bekanntwerden des Insolvenzantrages hatte sich Winterbergs Bürgermeister Eickler gestern Mittag im Gespräch mit dieser Zeitung alle Optionen offen gehalten, am Nachmittag wurde er dann konkreter. „Es gibt für uns mehrere Optionen für den Heimfall. Eine davon war diese Insolvenz, auf die wir vertraglich vorbereitet sind, von der wir erst seit Dienstag wissen und die uns nicht sehr überrascht. Wir sind auch auf alle anderen Optionen vorbereitet. Wir müssen jetzt abwarten, was in den nächsten Wochen passiert. Wir planen für nächste Woche eine nichtöffentliche Sonderratssitzung zu diesem Thema. Unser Ziel bleibt, wieder stärker Einfluss nehmen zu können“, so Eickler. Nun zeige sich, dass die Entscheidung, einseitig nicht zusätzlich zu investieren ohne strukturelle Veränderungen im Betrieb sowie ohne Engagement der anderen Seite, richtig gewesen sei. „Das Geld wäre jetzt ohne jegliche Veränderung weg.“