Sassmannshausen.
Auf einer Strecke von 700 Metern soll die Bundesstraße 62 im Bereich Saßmannshausen zum Teil verlegt und zum Teil ausgebaut werden. Einer der beiden Bahnübergänge wird mit dieser Baumaßnahme ganz verschwinden, der andere wird an eine innerörtliche Straße verlegt.
Klaus Frettlöh, Projektleiter beim Landesbetrieb Straßenbau NRW in Siegen, machte am Dienstagabend in der Bürgerversammlung im Schützenhaus deutlich, dass es bis dahin noch ein weiter Weg ist. Können alle Verfahrensschritte ohne Hürden gegangen werden, wäre es aber möglich, Ende 2011 mit der Baumaßnahme zu starten.
Breitere Fahrbahn
Die Baustrecke wird am Ausbauende der Einmündung der L 719 in die Bundesstraße beginnen. Im Bereich der Ortsdurchfahrt Saßmannshausen wird die jetzt 6 bis 7 m breite Fahrbahn auf 7,50 m erweitert, wobei auch größere Kurvenradien vorgesehen sind, um den Lkw-Begegnungsverkehr gefahrloser zu gestalten. Zudem soll ein 1,50 m breiter Gehweg neu angelegt werden. Um das zu ermöglichen, müssen zwei Häuser, Nr. 6 und Nr. 10, abgerissen werden. Auf freier Strecke (ab dem bestehenden Bahnübergang) soll die Fahrbahnbreite 8 m betragen. Enden wird die Baustrecke im Bereich des querenden Gewässerdurchlasses, der im Zuge der Maßnahme ebenfalls erneuert wird.
Die Straße „Hopfengarten“, die das Gewerbegebiet südlich der Bahnlinie erschließt, wird auf einer Länge von 130 Metern ausgebaut, verlegt und wieder an die B 62 angeschlossen. Im Einmündungsbereich wird sich dann der neue Bahnübergang befinden.
Ampel an der Bahn
Da gewährleistet sein muss, dass Fahrzeuge den Bahnübergang problemlos räumen können, wenn sich ein Zug nähert, wird eine Ampelanlage an der Bundesstraße installiert, die für alle Richtungen auf Rot schaltet, bevor sich die Schranke schließt. Pkw oder Lkw, die sich gerade im Einmündungsbereich bzw. auf dem Bahnübergang befinden, haben somit kurzfristig freie Fahrt, anschließend kann der Verkehr auf der Bundesstraße wieder weiterrollen.
Im Zuge der Baumaßnahme werden Kleingewässer zum Teil verlegt und die Entwässerung neu geordnet. Damit , so der Plan, wird dann auch das aktuelle Problem des auf die Straße laufenden und im Winter gefrierenden Wassers gelöst. Das Regenwasser soll in neue Absetz- und Versickerungsbecken bzw. über vorhandene Vorfluter in die Lahn geleitet werden.
Für die erforderlichen landespflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist der Bereich des stillzulegenden Abschnitts der Bundesstraße vorgesehen. Die alte Fahrbahn wird entsiegelt, das Gelände neu gestaltet und eingesät, so dass eine einheitliche Fläche bis zum Ufer entsteht, die dann weitgehend der Natur überlassen wird.
Bereits zu Beginn der Bürgerversammlung hatte Klaus Frettlöh erläutert, dass das Bauvorhaben aufgrund der erheblichen Flächenversiegelung und des tangierten FFH-Gebietes einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Die Durchführung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens sei erforderlich. Die Auslegung der Planunterlagen bei der Stadt Bad Laasphe soll im Herbst diesen Jahres erfolgen.
Grunderwerb
Im Laufe eines Monats kann dann jeder Einsicht nehmen und gegebenenfalls Einwendungen erheben. Die Einwendungsfrist endet zwei Wochen nach der Offenlegung. Straßen.NRW sei bestrebt, bei dem anschließenden Erörterungstermin zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen, so Frettlöh, denn nur so kann zügig endgültiges Baurecht geschaffen werden.
Die Zeit bis zum Planfeststellungsbeschluss soll zudem genutzt werden, um privatrechtliche Angelegenheiten wie den Grunderwerb zu klären. Bislang seien noch keine Gespräche mit den Eigentümern der Gebäude geführt worden, die abgerissen werden sollen, so Frettlöh in der Bürgerversammlung, denn erst mit Abschluss der Detailplanung habe festgestanden, welche Häuser der Straße tatsächlich weichen müssen. Nach den Sommerferien will man jedoch die Verhandlungen aufnehmen.
Fußgängerampel
Nachfragen gab es in der Versammlung auch zum Thema Sicherheit für Fußgänger, speziell für Kinder, die die Bundesstraße auf dem Weg zur Bushaltestelle passieren müssen. Schon jetzt sei die Situation an der vorhandenen Querungshilfe problematisch, mit der Entschärfung der innerörtlichen Kurven sei zu befürchten, dass die Fahrgeschwindigkeit steige. Deshalb müsse eine Fußgängerampel her, so die Forderung eines Anwohners. Der Rat der Straßenplaner: Solche Anregungen sollten am besten schriftlich eingereicht werden, damit sich eine Verkehrschau mit diesem Thema befassen kann.
Zur Frage des Lärmschutzes erklärte Klaus Frettlöh, dass Expertisen vorliegen, wonach für sieben Wohngebäude die Anspruchsvoraussetzungen für die Prüfung passiver Lärmschutzmaßnahmen an den Häusern gegeben sind. Die rechtlichen Bestimmungen unterscheiden sich dabei, je nachdem ob ein Haus an der Ausbau- oder der Neubaustrecke liegt. Aktiver Lärmschutz (Lärmschutzwälle) kommt aufgrund der Topografie nicht in Frage.