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Wenn du DAS beim Spaziergang tust, musst du seit diesem Jahr bis zu 25.000 Euro bezahlen

Wenn du DAS beim Spaziergang tust, musst du seit diesem Jahr bis zu 25.000 Euro bezahlen

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Foto: istock

Mülheim. 

Dein nächster Spaziergang könnte seit diesem Jahr echt teuer werden. Zumindest dann, wenn du Raucher bist. Seit dem 1. März gilt nämlich in allen Mülheimer Waldflächen ein absolutes Rauchverbot.

Wenn du dich nicht dran hältst und deinen Kippenstummel trotzdem ins Gebüsch wirfst, kann das als Ordnungswidrigkeit angesehen werden. Bis zu 500 Euro Strafe musst du dann an die Stadt Mülheim bezahlen.

Landesforstgesetz lässt Strafen bis zu 25.000 Euro zu

Das Landesforstgesetz von NRW lässt sogar Strafen von bis zu 25.000 Euro zu, wenn du im Wald rauchst oder glimmende Gegenstände fallen lässt. Schließlich geht von Feuer im Wald nicht nur für die Bäume, sondern auch für andere Menschen eine echte Gefahr aus.

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Denn nicht erst im Hochsommer, wenn das Unterholz staubtrocken ist und ein kleiner Funke zum Entzünden großer Feuer reichen kann, ist das Waldbrandrisiko hoch. Auch im Frühjahr ist die Gefahr bereits groß.

„Wir haben eine regenarme Zeit. Wenn in den Wäldern dann viel trockenes Laub herum liegt, kann sich das ebenfalls schnell entzünden“, erklärt Volker Wiebels, Sprecher der Stadt Mülheim.

Auch Lagerfeuer und Grills sind verboten

Mitarbeiter des Forstbetriebes achten daher bei ihren Schichten im Wald auch auf die Klimmstängel der Spaziergänger. Wiebels: „Sie sind eine Ordnungsbehörde. Wir dürfen daher mündliche Verwarnungen aussprechen, aber auch Bußgelder verhängen.“ Die fangen bei 20 Euro an. Bei Wiederholungstätern kann es aber richtig teuer werden.

Nicht nur das Rauchen ist in den knapp 1627 Hektar-Waldfläche in Mülheim verboten. Auch ein Lagerfeuer oder einen Grill darfst du nicht im Wald entzünden.

Wiebels: „Wir müssen den Wald schützen. Er ist für das Klima in einen Ballungsraum wie Mülheim unfassbar wichtig.“ (ds)