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Jodel: Mülheimer Auszubildende bekommt Abmahnung – wegen eines Stückchens Schokolade

Jodel: Mülheimer Auszubildende bekommt Abmahnung – wegen eines Stückchens Schokolade

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Eine Mülheimerin berichtet über eine Abmahnung wegen einem Stück Merci-Schokolade. Foto: imago/blickwinkel
  • Auf Jodel berichtet eine Mülheimerin über einen kuriosen Fall
  • Sie soll wegen einer absoluten Nichtigkeit eine Abmahnung bekommen haben
  • Der Grund: Ein Stück Merci-Schokolade

Mülheim. 

Du kennst das: Im Büro liegen Leckereien für die Allgemeinheit und kaum hast du Zeit, dir was zu nehmen, ist das Leckerste schon weg.

Darüber darf man sich auch durchaus mal ärgern, besonders wenn einen gerade der Heißhunger auf Schokolade gepackt hat. Doch was eine Mülheimerin im sozialen Netzwerk Jodel berichtet, schlägt jedem Fass den Boden aus.

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Wie die Auszubildende am Freitagmittag „jodelte“, soll ihre Vorgesetzte ihr eine Abmahnung ausgesprochen haben, weil die Azubine ohne zu fragen ihre Lieblingssorte „Merci“ gegessen hat.

Ja, du hast richtig gehört: Grundlage der mündlichen Abmahnung soll ein kleines Schokolädchen von Storck gewesen sein.

Dabei ist die Auszubildende eigenen Aussagen zufolge auch nicht etwa ins Büro der Vorgesetzten geschlichen und hat sich am süßen Eigentum der Frau bedient. „Es ist genau genommen Eigentum der Firma da über die Firma gekauft. Die Packung liegt für alle offen rum“, erklärt die Jodlerin.

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Weil es sich bei Jodel um ein anonymes Netzwerk handelt, ist die Wahrheit der Geschichte nur anhand des genutzten Hashtags #leiderkeinspass zu erahnen, aber nicht zu verifizieren.

Abmahnung wegen einem Stück Merci-Schokolade?!

Die Antworten auf die Kurznachricht sind vor allem Kopfschütteln. „Ist die Firma ein Kindergarten?“, fragt ein Nutzer. Die Antwort des Schokokrieg-Opfers: „Nein, leider nicht. Allerdings verhält sie sich als würde sie in einem arbeiten.“

Ein interessanter Tipp ist auch dabei, der wahrscheinlich aber eher eine weitere Eskalation provozieren würde: „Schenk ihr eine neue Packung. Nimm die Lieblingsmerci von ihr vorher raus und tausch die mit normalen.“

Übrigens: Tatsächlich ist eine mündliche Abmahnung rechtens. Sie muss nicht zwingend schriftlich ausgestellt werden.