Menden.
Nachdem es im Sommer so aussah, als käme auf die Mendener Wettbüros unweigerlich eine happige Vergnügungssteuer zu, macht die Stadtverwaltung jetzt wieder eine Rolle rückwärts – und rät den Politikern im Haupt- und Finanzausschuss am kommenden Dienstag zu erneutem Abwarten. Ganz anders die Fraktion der Linken im Rat, die diese neue Steuer schon 2014 beantragt hatte: Laut Fraktionssprecher Thomas Thiesmann soll sie das Glücksspiel in Menden eindämmen und den Gefahren der Spielsucht vorbeugen. Zudem wirke sie dem „Trading-down“-Effekt entgegen: Zwischen Wettbüros und Spielhallen siedeln sich selten normale Geschäfte an, sodass sich die Umgebung in eine städteplanerisch unerwünschte Richtung entwickeln kann.
Trotzdem: Ob eine Wettbürosteuer juristisch überhaupt zulässig ist, war 2014 noch nicht klar. Deshalb zog Thiesmann seinen Antrag, den die Mehrheit im Ausschuss damals schon grundsätzlich guthieß, zurück. Jetzt erneuerte er ihn, nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine gründliche Prüfung mit positivem Ergebnis beendet hatte. Schwerte führte sie als Unterform der Vergnügungssteuer bereits ein, und die Satzung der Stadt Hagen bestand die erstinstanzliche Prüfung durch das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht.
Einnahme von 17 000 Euro im Jahr
Für Thiesmann steht damit fest: Die Klarstellung ist da, die Steuer kann auch in Menden kommen. Hier würde sie bei drei offiziell gemeldeten Wettbüros rund 17 000 Euro jährlich in die Stadtkasse spülen (siehe Infobox).
Doch die Mendener Verwaltung ist alles andere als überzeugt: Sie empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Grund: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg habe den Städten Mannheim und Lahr ihre Steuersatzungen für Wettbüros gerade erst um die Ohren gehauen. Zwar sei Baden-Württemberg nicht NRW, aber es empfehle sich, auch hier ein letztlinstanzliches Urteil abzuwarten – im Fall Hagen etwa durch das Oberverwaltungsgericht Münster. Auch der Städte- und Gemeindebund rate dazu, zumal Klagen von betroffenen Betreibern gegen die Wettbürosteuer nicht auszuschließen seien. Thiesmanns Antrag soll am Dienstag deshalb abgelehnt werden, so die Verwaltung. Das letzte Wort dazu hat aber am Dienstag die Politik.