- Schulausschuss berät über Fünfzügigkeit der weiterführenden Schulen
- Fröndenberg sorgt sich angesichts einer großen Gesamtschule Menden
- Bezirksregierung beäugt Menden seit Jahren kritisch
Menden.
Wenn der Mendener Schulausschuss am Dienstag über die Zügigkeit der Eingangsklassen für die weiterführenden Schulen beschließt, droht gleich aus zwei Richtungen Ungemach. Die Bezirksregierung beäugt seit Jahren kritisch das Geschehen, überdies gibt es in Fröndenberg erhebliche Sorgen, dass eine fünfzügige Gesamtschule Menden negative Sogwirkung für die Gesamtschule in der Nachbarstadt entfacht.
Gleichverteilung auf Schulformen?
Schon jetzt scheint klar: Menden braucht einmal mehr eine Sondergenehmigung der Bezirksregierung Arnsberg, wenn die Politik umsetzen sollte, was die Stadtverwaltung verwirklicht sehen möchte. In der Sitzungsvorlage heißt es:
„Ab dem Schuljahr 2017/2018 wird für folgende weiterführende Schulen die dauerhafte Fünfzügigkeit (Eingangsklassen) festgelegt: Städtisches Gymnasium an der Hönne, Städtische Realschule Menden, Städtische Gesamtschule Menden.“ Begründet wird das mit dem neuen Schulentwicklungsplan der Stadt (Stand Juni 2016).
In den Ratsfraktionen sind ohnehin die Zweifel groß, dass es gleichsam zu einer Idealverteilung auf die drei verschiedenen Schulformen kommt. Und mehr noch: In der vergangenen Dekade hatte insbesondere die CDU immer darauf bestanden, sich erst dann festlegen zu wollen, nachdem Eltern und Kinder sich entschieden hatten. All das sehr zum Unmut der Bezirksregierung, die gern eine dauerhafte Zügigkeit festgeschrieben haben will.
Rechtlich können laut Stadt die Schulleiter – Hardt/Gymnasium, Goldschmidt/Gesamtschule, Foth/Realschule – bis zu 150 Schüler verbindlich aufnehmen. Bei höheren Anmeldezahlen, die zu deutlich mehr Zügen führt, müsste ohnehin eine Ausnahmegenehmigung bei der Bezirksregierung beantragt werden.
Das NRW-Schulgesetz sieht vor, dass die jeweiligen Nachbarkommunen aus den Einzugsbereichen der Schulen wechselseitig von ihren schulpolitischen Absichten unterrichtet werden.
Die Stadtverwaltung weist vor der Beratung am Dienstag ausdrücklich auf mögliche nachbarschaftliche Fallstricke hin: „Die Stadt Fröndenberg äußerte bereits 2014 erhebliche Bedenken gegen eine dauerhafte 5-Zügigkeit der Gesamtschule Menden, da ein regionaler Verdrängungswettbewerb zu Lasten der Gesamtschule Fröndenberg prognostiziert wird. Diese Bedenken wurden im Anhörungsverfahren aus September 2016 wiederholt.“
Neuenrade hat keine Bedenken
Von den weiteren Kommunen (Neuenrade, Balve, Hemer, Iserlohn, Wickede) habe, laut Stadtverwaltung Menden, einzig Neuenrade vom Anhörungsrecht Gebrauch gemacht, hätte aber keine Bedenken geäußert.