Menden. Die Polizei und das Einwohnermeldeamt in Menden haben in der Vergangenheit einen deutlichen Anstieg der Verstöße gegen die Ausweis- und Meldepflicht beobachtet. Diese Verstöße geschehen überwiegend aus Unkenntnis, nicht selten jedoch mit Vorsatz. Polizei und Verwaltung haben sich nun geeinigt, dass die Verstöße ab dem 1. Januar 2011 konsequenter geahndet werden.
Die Stadt weist darauf hin, dass jeder Wohnungswechsel in einer Woche der Meldebehörde angezeigt werden muss. Maßgeblich ist der Tag des Einzugs. Eine verspätete oder unterlassene Um- oder Anmeldung verstößt gegen die Meldepflicht.
Jeder Deutsche über 16 Jahren ist verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen. Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer wird ein Ausweis ungültig, wenn er verändert wurde, eine eindeutige Identifizierung des Inhabers nicht mehr möglich ist, Eintragungen auf dem Ausweis nicht mehr zutreffen (z.B. Namensänderung).
Ein Verstoß gegen die Melde- oder Ausweispflicht wird als Ordnungswidrigkeit bewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die vorgesehenen Ahndungen reichen von einem Verwarnungsgeld von 10 Euro bis zu einem Bußgeld von 500 Euro. Dabei kommt es darauf an, ob und wann der Bürger das bisher Versäumte nachholt.