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Polizei erschießt in Not geratenen Fuchs – Wutwelle im Netz

Polizei erschießt in Not geratenen Fuchs – Wutwelle im Netz

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Foto: WR/Franz Luthe
Aussage gegen Aussage: Ob der Fuchs in Iserlohn wirklich mit einem polizeilichen Gnadenschuss erlöst werden musste, bleibt weiterhin fraglich.

Iserlohn/Essen. 

Die Polizei Iserlohn erschoss am Montagabend einen Fuchs, seitdem macht sich Empörung im Netz breit. Mark Lucas hatte von seinem Wohnzimmerfenster aus beobachtet, wie das Tier verängstigt mitten auf der Fahrbahn auf der Grüner Talstraße saß. Keine Tollwut, keine lebensbedrohlichen Verletzungen, keine akute Gefahr – für Lucas war der „Gnadenschuss“ alles andere als gerechtfertigt.

„Ich kenne mich mit Tieren aus, in meiner zweiten Heimat Irland hatte ich sogar eine Jagderlaubnis und habe selbst mal Füchse gejagt“, erzählt der Iserlohner. Dass der Fuchs regungslos auf der Straße saß kam ihm merkwürdig vor. Er ging auf das Tier zu und sah, dass es offensichtlich unter Schock stand, womöglich wurde es von einem Auto gestreift. „Sonst war aber nur eine kleine Schramme unter dem Kinn zu sehen“, so Lucas. Er habe die Wirbelsäule untersucht, diese schien aber nicht verletzt zu sein, das Zahnfleisch sei leicht verfärbt gewesen – eine mögliche Folge vom Schock.

Jungtier mit Streicheleinheiten beruhigt

Gegen 22.45 Uhr hatte Lucas die Polizei alarmiert, eine Dreiviertelstunde später trafen zwei Beamte auf der Grüner Talstraße ein. „In der Zwischenzeit habe ich mich zu dem Fuchs gesetzt, habe ihn gestreichelt und versucht, ihn damit zu beruhigen“, sagt Lucas. Beinahe zutraulich sei das Jungtier gewesen, Lucas schätzt, dass es etwa drei Monate alt war.

Die Polizisten hätten es nicht verantworten wollen, dass Lucas das Wildtier über Nacht mit zu sich nach Hause nimmt, um am nächsten Morgen zum Tierarzt zu fahren. Offensichtlich sahen sie sich gezwungen, aus der Situation heraus zu handeln und schickten Marc Lucas zurück ins Haus. Keine zehn Minuten später hörte er den Schuss.

Schusswaffengebrauch gegen Tiere ist legitim

„Ich musste weinen, ich verstehe das einfach nicht. Muss man dafür nicht eigentlich einen Jäger holen?“ Rechtlich gesehen nicht. „Verletze Wildtiere zu erschießen ist gängige Praxis“, bestätigt Dietmar Boronowski, Sprecher der Polizei im Märkischen Kreis. Damit beruft er sich auf § 63 der Verwaltungsschrift zum Polizeigesetz NRW. Darin heißt es:

  • „Der Schusswaffengebrauch gegen Tiere ist zulässig, wenn von ihnen eine Gefahr ausgeht (sie insbesondere Menschen bedrohen) und die Gefahr nicht auf andere Weise zu beseitigen ist. Verletzte oder kranke Tiere dürfen nur getötet werden, wenn die Befürchtung besteht, dass sie sonst unter Qualen verenden würden, und weder Eigentümer bzw. Tierhalter noch ein Tierarzt oder Jagdausübungsberechtigte kurzfristig zu erreichen sind.“

Ein klassischer Fall von Aussage gegen Aussage. Lucas behauptet, der Fuchs sei leicht verletzt gewesen, die Iserlohner Polizisten entschieden vor Ort anders. Zumindest auf Facebook ist der Tenor eindeutig, die User zeigen sich entsetzt: „Unglaublich, ’ne Sauerei sowas“, „Unfassbar“ und „ich bin sprachlos“, um nur einige Reaktionen zu zitieren.